Alles über die Wartezeiten unserer Privatrechtsschutz Versicherung schnell erklärt!
(§ 26 ARB 2024)
Für einige Rechtsschutzleistungen gilt eine bestimmte Wartezeit. Das heißt, dass die jeweiligen Leistungen Ihrer Rechtsschutz-Versicherung erst versichert sind, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt.
Dies dient der Vermeidung von Zweckabschlüssen, insbesondere wenn ein Konflikt absehbar oder bereits im Gange ist. Die Rechtsschutzversicherung verfolgt einen präventiven Ansatz und sollte daher idealerweise frühzeitig abgeschlossen werden.
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Rechtsschutzversicherungen enthalten verschiedene Leistungsarten mit bis zu fünf unterschiedlichen Wartezeiten. Es wird unterschieden zwischen Leistungsarten ohne Wartezeit, mit drei Monaten, mit sechs Monaten, zwölf Monaten sowie sogar zwei Leistungsarten mit sechsunddreißig Monaten Wartezeit.
Die Wartezeiten für die Leistungsarten unserer Privatrechtsschutz Versicherung haben wir hier für Sie aufgelistet ...
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Diese Rechtsschutz Leistungen haben keine Wartezeit, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Versicherungsbeginn eintritt:
Unsere Serviceleistungen unterstützen Sie, um rechtliche Konflikte zu vermeiden, oder schnell außergerichtlich beizulegen - und das ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeit, sogar rückwirkend!
Sie sind versichert, wenn der Fall frühestens 3 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt:
Sie sind versichert, wenn der Fall frühestens 6 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt:
Sie sind versichert, wenn der Fall frühestens 12 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt:
Sie sind versichert, wenn der Fall frühestens 36 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt:
*Quelle: § 4 der ARB 2024, S. 37, 38, 39,
Einige Rechtsschutz Leistungen haben keine Wartezeit während andere bei uns sogar rückwirkend genutzt werden können. Leider führen diese Begriffe leicht zu Irritationen und damit diese nicht verwechselt werden, haben wir hier für Sie die Unterschiede erklärt …
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Die Formulierung "ohne Wartezeit" oder "keine Wartezeit" besagt, dass der Versicherungsfall versichert ist, wenn der Auslöser oder die Ursache nach dem Beginn der Versicherung eingetreten ist. Diese Angabe sollte nicht mit dem Begriff "rückwirkend" verwechselt werden!
Der Begriff "rückwirkend" bedeutet, dass Sie auch dann abgesichert sind, wenn der Versicherungsfall und seine Ursache vor dem Abschluss des Versicherungsvertrags oder des Versicherungsbeginns eingetreten sind.
Der Begriff „vorvertraglich“ bedeutet, dass der Rechtsfall seinen Ursprung und/ oder den Eintritt vor Abschluss des Rechtsschutz Vertrages hat.
Die Festlegung einer Wartezeit, beispielsweise von 3 oder 6 Monaten, bedeutet, dass der Versicherungsfall nur gedeckt ist, wenn der Auslöser oder die Ursache dafür nach Ablauf der festgesetzten Wartezeit eintritt.
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Unser Privatrechtsschutz beinhaltet auch Leistungen, die sogar rückwirkend genutzt werden können, wie beispielsweise unsere Telefonische Rechtsberatung ARAG JuraTel®, unsere Mediationsverfahren oder unser Online-Vertragscheck.
Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit telefonisch von einem Fachanwalt beraten zu lassen oder Streitigkeiten außergerichtlich durch einen Mediator beilegen zu lassen, auch zu bereits eingetretenen Fällen. Ebenso können bereits bestehende, Mietverträge, Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse online überprüft werden.
Alle Leistungen, die Sie bereits während der Wartezeit oder sogar rückwirkend für bereits eingetreten Fälle nutzen können, haben wir hier für Sie zusammengefasst …
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Ganz gleich wann Sie einen juristischen Rat brauchen – greifen Sie kurzerhand zum Telefon und sprechen Sie mit einem Anwalt. Das geht auch nachts, damit Sie beruhigt schlafen können.
Anwälte beraten Sie in jedem Rechtsgebiet., auch zum gewerblichen Vertragsrecht und sogar zu nicht mitversicherten Rechtsgebieten und auch zu Fällen, die bereits vor Abschluss des Rechtsschutz Vertrages eingetreten sind.
(Keine Wartezeit, auch rückwirkend, keine Selbstbeteiligung)
Sie haben eine konkrete Rechtsfrage, aber keine Zeit für einen Termin? Wir stellen Ihnen Juristen online zur Seite, die Sie im persönlichen Chat zu allen Sachverhalten des deutschen Rechts beraten, auch zum Vertragsrecht für Selbstständige - sogar zu Fällen, die bereits vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages eingetreten sind!
Unser Rechtsanwaltsnetzwerk umfasst über 3.000 Anwälte!
(Keine Wartezeit, ohne Selbstbeteiligung, auch rückwirkend)
Sie haben zum Beispiel Ärger mit Ihrem Nachbarn, sind aber daran interessiert, dass der Streit möglichst friedlich beigelegt wird. Dann kann eine Mediation zur Schlichtung beitragen. Wenn im Rahmen des Mediationsverfahrens
die Einholung eines Sachverständigen Gutachtens zweckdienlich erscheint, übernehmen wir auch dessen übliche Vergütung bis 1.500 Euro, sofern sich die Parteien auf den Sachverständigen geeinigt haben.
(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/
ohne Selbstbeteiligung)
In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel:
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/
ohne Selbstbeteiligung)
Mithilfe spezieller Berechnungsmethoden und Software können Sie beispielsweise bestimmte Ansprüche einfach online ermitteln und ohne bürokratischen Aufwand durchsetzen.
Beauftragen Sie einfach den von uns vermittelten Dienstleister. Dieser trägt Ihnen gegenüber die Verantwortung für die Durchführung Ihres Auftrags. Die Kosten dafür übernehmen wir. Übrigens: Natürlich können Sie danach zusätzlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/
ohne Selbstbeteiligung)
Ob Sie rechtliche Fragen zu einem Vertrag haben, ein Arbeitszeugnis oder Ihre Online-Präsenz von Experten beurteilen lassen wollen: Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Anwalt, der Ihr Anliegen klärt. Ganz praktisch online oder am Telefon.
Sogar vollständige Verträge, die bereits vor dem Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung geschlossen worden sind, können Sie prüfen lassen – selbst ohne konkrete Rechtsfrage.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/
ohne Selbstbeteiligung)
Sollte es doch einmal innerhalb der Wartezeiten zu Konflikten kommen, oder ein Bereich nicht versichert sein, können sich auch ohne einen eintrittspflichtigen Versicherungsfall (vorsorglich) beraten und außergerichtlich vertreten lassen bis; sogar bei Vorliegen eines Risikoausschlusses.
Wird der Rechtsanwalt über die Beratung hinaus außergerichtlich tätig, übernehmen wir die anfallende gesetzliche Vergütung. Hierfür stehen Ihnen einmalig bis zu 1.000 Euro zur Verfügung. Nutzen Sie hierfür eine von der ARAG vorgeschlagene Konfliktlösung, verzichten auf eine Selbstbeteiligung. Beauftragen Sie direkt Ihren eigenen Anwalt, ziehen wir die Basis SB in Höhen von 300 € ab.
(ohne Wartezeit/ einmalig pro Vertragslaufzeit)
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Alle wichtigen Informationen, wie versicherte Leistungen, die Unterschiede zwischen den Leistungsvarianten, Beispiele, versicherte Kosten, versicherte Rechtsgebiete, wann und wie Sie Ihre Versicherung nutzen können, erfahren Sie hier ...
Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Privatrechtsschutzversicherung und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten aus privaten Konflikten zu schützen.
Hier können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online oder telefonisch abschließen.
Hier erfahren Sie, was alles von unserer Privatrechtsschutzversicherung abgedeckt wird und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten aus privaten Konflikten zu schützen.
Hier erfahren Sie, wie viel unsere Privatrechtsschutzversicherung kostet. Sie können hier Ihren individuellen Beitrag selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen.
Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Privatpersonen zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut".
Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (2,0 )".
Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Privatpersonen zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut".
Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (2,0 )".
Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Privatpersonen zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut".
Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (2,0 )".
die Rating Agentur ASCORE hat unseren Privatrechtsschutz Komfort und Premium mit der Note „Herausragend“ bewertet - der Basis Schutz erhielt die Note "Sehr Gut"
die Rating Agentur ASCORE hat unseren Privatrechtsschutz Komfort und Premium mit der Note „Herausragend“ bewertet - der Basis Schutz erhielt die Note "Sehr Gut"
die Rating Agentur ASCORE hat unseren Privatrechtsschutz Komfort und Premium mit der Note „Herausragend“ bewertet - der Basis Schutz erhielt die Note "Sehr Gut"
die Rating Agentur Franke und Bornberg hat unseren Privatrechtsschutz Premium mit der Note "Hervorragend" (Note 0,5) bewertet
die Rating Agentur Franke und Bornberg hat unseren Privatrechtsschutz Komfort mit der Note "Sehr Gut" (Note 1,1) bewertet
Sie befinden sich auf unserer Seite Welche Wartezeiten hat der Privatrechtsschutz?
Quelle: Den Leistungsinhalten der auf dieser Seite angebotenen Immobilienrechtsschutzversicherung liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2024) Leistungsübersicht, Versicherteninformation und Bedingungen Stand 02.02.2022 zugrunde. Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
Autor der Seite: Thomas S. Cremer · ARAG Generalagentur
seit 2002 · Versicherungsfachmann BWV
IHK-Register-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Quellen:
Den auf diesen Seiten beschriebenen Rechtsschutzversicherungen liegen die Leistungsübersichten und Bedingungen der
ARAG allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
zugrunde.
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14- tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
ARAG Generalagentur
Thomas S. Cremer
Robert-Perthel-Str. 4,
50739 Köln
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Autor dieser Webseite: Thomas S. Cremer
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