Voller Kostenschutz!
Freie Anwaltswahl!
Für Landwirte!
Für Forstbetriebe!
Mit Vertragsrechtsschutz!
Perfekter Kostenschutz
bei Rechtsstreitigkeiten
(§ 27 ARB 2022)
Perfekter Kostenschutz
bei Rechtsstreitigkeiten
(§ 28 ARB 2021)
Ob im landwirtschaftlichen Alltag, in Ihrem Hofladen, der eigenen Käserei, dem Reiterhof mit Café oder bei der Energieerzeugung – oft tauchen rechtliche Fragen auf.
Genau hier setzt unser ARAG Landwirtschaftsrechtsschutz an. Mit ihm sichern Sie nicht nur das Kerngeschäft Ihres Betriebs ab, sondern auch Ihre Nebenbetriebe, sofern diese nicht gewerbesteuerpflichtig sind, aber auch sich selbst als Arbeitgeber, Ihre Gewerbe- und Privatimmobilien, Ihre betrieblichen und die privaten Fahrzeuge sowie Sie und Ihre Familie im privaten Bereich.
NEU! Jetzt auch bei Vertragsstreitigkeiten mit Kunden oder Lieferanten, optional auch für Ihre gewerbesteuerpflichtigen Nebenbetriebe.
Auch als Landwirt kommen Sie täglich mit einer unüberschaubaren Vielzahl an Gesetzen, Vorschriften und Verordnungen in Berührung.
Ein Gerichtsverfahren kann selbst bei geringen Schadensummen erhebliche Kosten verursachen. Der Streitwert (Höhe des Schadens) entscheidet, wie hoch die Kosten ausfallen.
Die Gerichtskosten werden fällig, sobald das Verfahren beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig.
Wer den Fall verliert, trägt alle Kosten –
auch die Kosten für den eigenen und
den gegnerischen Anwalt!
wir wissen, was Land-, Vieh- und Forstwirschaft bedeutet und setzen uns für Sie ein. Wir bieten Ihnen mit der Expertiese und der Erfahrung von über 85 Jahren als unabhängiger Rechtsschutzversicherer
Sollte Ihr Betrieb in rechtliche Streitigkeiten geraten, halten wir Ihnen den Rücken frei und tragen das finanzielle Risiko. Beispiele bei denen Ihnen Ihr Landwirtschaftsrechtsschutz hilft ...
Bleibt bei einem Konflikt nur noch der Weg zum Gericht, übernehmen wir in den versicherten Bereichen die Kosten und Gebühren ...
Der Aktiv-Rechtsschutz für Landwirte setzt das Bestehen eines land- oder forstwirtschaftlichen Betriebs voraus. Sie müssen Inhaber (oder Pächter) eines solchen Betriebs sein und diesen Betrieb selbst bewirtschaften.
Den Aktiv-Rechtsschutz für Landwirte können Sie nur dann abschließen, wenn Sie mit Ihrem Betrieb einer landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft oder der Gartenbauberufsgenossenschaft angehören. Diese Voraussetzungen gelten auch für Weinbaubetriebe und für Baumschulen. Ausnahme: Landwirte, die Altersruhegeld nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte beziehen und allenfalls gelegentlich einer anderen Erwerbstätigkeit nachgehen, können über Aktiv-Rechtsschutz für Landwirte versichert werden/bleiben.
Wir sichern Ihren Nebenbetrieb rechtlich ab, damit Sie sich auch hier voll und ganz auf das Wesentliche konzentrieren können. Dabei bieten wir Ihnen den gleichen Leistungsumfang wie im Rechtsschutz für den Hauptbetrieb ohne Mehrbeitrag, solange der Nebenbetrieb nicht gewerbesteuerpflichtig ist.
Auch für Ihre Nebenbetriebe schließen Sie Verträge ab, von denen viel abhängen kann. Deshalb ist in unserem Leistungspaket auch der landwirtschaftliche Vertrags-Rechtsschutz für Ihre Nebenbetriebe enthalten.
Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe können Sie optional versichern. Der Beitrag hierfür richtet sich nach der Höhe des Umsatzes. Wie bei Ihrem Kernbetrieb ist auch hier eine Selbstbeteiligung möglich.
Ist neben Ihnen noch ein anderer Inhaber des Hofs (Mitinhaber) auf dem Hof tätig und wohnt dort oder in dessen räumlicher Nähe, so haben er, sein Lebenspartner und die minderjährigen sowie unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder – abgesehen von beitragspflichtigen Leistungserweiterungen – den gleichen Versicherungsschutz wie Sie und Ihre Familie. Kein Versicherungsschutz besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen zwischen den Mitinhabern.
Nach der Höfeordnung fällt ein land- oder forstwirtschaftlicher Betrieb kraft Gesetzes nur einem Erben, dem Hoferben zu. Hoferbe ist, wen der Hofeigentümer (= Erblasser) durch Verfügung von Todes wegen oder unter Lebenden hierzu bestimmt hat.
Der Hoferbe ist – abgesehen von beitragspflichtigen Leistungserweiterungen – mitversichert, wenn er zudem auf dem Hof tätig ist und dort oder in dessen räumlicher Nähe wohnt. Versicherungsschutz erhalten auch sein Lebenspartner und die minderjährigen Kinder sowie die unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder im gleichen Umfang wie Sie und Ihre Familie. Kein Versicherungsschutz besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Hoferben Ihnen gegenüber.
Der Altenteiler ist der frühere Inhaber eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebs. Er ist – abgesehen von beitragspflichtigen Leistungserweiterungen – mitversichert, wenn er auf dem Grundstück oder in räumlicher Nähe des Betriebs wohnt und – neben dem Bezug von Altersruhegeld nach dem Gesetz über die Alterssicherung für Landwirte – nicht mehr oder nur noch auf dem Hof tätig ist. Als Altenteiler kann daher nicht angesehen werden, wer kein Altersruhegeld bezieht und nicht nur gelegentlich einer anderen Erwerbstätigkeit nachgeht.
Eine Übereignung des landwirtschaftlichen Betriebs wird zwar nicht vorausgesetzt. Voraussetzung ist jedoch, dass der bisherige Landwirt die Bewirtschaftung des Unternehmens im Rahmen eines langfristigen Pachtvertrags auf Dauer (in der Regel aus Alters- oder Krankheitsgründen) aufgibt. Kein Versicherungsschutz besteht bei der Wahrnehmung rechtlicher Interessen des Altenteilers Ihnen gegenüber.
Ein Gerichtsverfahren kann selbst bei geringen Schadensummen erhebliche Kosten verursachen. Es entstehen Anwaltskosten und Gerichtskosten sowie Gebühren wie z.B. Schreibauslagen, Postgebühren, Zeugengelder, Sachver-ständigenkosten und – wenn Sie verlieren zusätzlich die Kosten der Gegenseite!
So können die Prozesskosten schon bei einem Streitwert in Höhe von 1.000 Euro durch zwei Instanzen rd. 1.650 Euro* verursachen. Bei einem höheren Streitwert, z.B. bei 5.000 Euro werden daraus sogar rd. 5.450 Euro*.
*Quelle: ARAG *Prozesskostenrechner
Grundsätzlich sind Sie in Europa mit unbegrenzter Versicherungssumme, im Komfort- und Premiumschutz sogar weltweit.
In der Basis Variante zahlen wir in Europa als zinslose Darlehen bis 200.000 € für Kautionen, in der Komfort- sowie Premiumvariante zahlen wir in unbegrenzter Höhe. Weltweit zahlen wir im Komfortschutz als zinslose Darlehen bis zu 500.000 € und im Premiumschutz bis zu 1.000.000 € für Kautionen bei Aufenthalten bis zu einem Jahr.
Im erweiterten Strafrechtsschutz sowie im Firmen-Vertragsrechtsschutz betragen die Versicherungssummen 300.000 €.
Für bestimmte Leistungsarten gibt es Höchstentschädigungsgrenzen (siehe Tabelle).
Hier finden Sie Ihren Prospekt ARAG Landwirte-Rechtsschutz zum Download
Wir haben Alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst und aufgelistet, z.B. ...
Hier finden Sie die Leistungsübersicht ARAG Landwirtschaftsrechtsschutz als PDF zum Download.
Wir haben Alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst und aufgelistet, z.B. ...
Rechtsschutz für Ihren Landwirt-schaftsbetrieb, für Sie als Arbeitgeber, Ihre selbst genutzten Immobilien und Ihre Fahrzeuge, 150 € SB
z.B. monatlich ab
29,43 €
Erw. Strafrechtsschutz + 8,23 €
Unterhaltsrechtsschutz + 8,91 €
Eherechtsschutz + 11,60 €
Rechtsschutz für Ihren Landwirt-schaftsbetrieb, für Sie als Arbeitgeber, Ihre selbst genutzten Immobilien und Ihre Fahrzeuge, 150 € SB
z.B. monatlich ab
43,65 €
Erw. Strafrechtsschutz + 8,23 €
Unterhaltsrechtsschutz + 8,91 €
Eherechtsschutz + 11,60 €
Den Beitrag berechnen wir für Ihren Kernbetrieb entsprechend Ihrer bewirtschafteten Fläche nach Hektar
Bitte geben Sie die genaue Größe Ihres land- und forstwirtschaftlichen Betriebes an. Dazu gehören
Nicht zur Beitragsberechnung herangezogen werden Grundstücke, die zu gewerblichen oder anderen Zwecken verpachtet sind.
Heide-, sonstige Wasser-, Moor- und Ödland-Flächen bleiben ebenfalls unberücksichtig
Dabei sind die Grundstücke Ihres Betriebes wie folgt zu berücksichtigen:
Wir helfen Ihnen bereits lange bevor Streitigkeiten entstehen, Konflikte zu vermeiden oder schnell außergerichtlich beizulegen. Unsere innovativen Serviceleistungen ARAG Juratel, ARAG Mediationsverfahren sowie der ARAG Online Rechtsservice stehen Ihnen immer ohne Wartezeit und ohne Selbstbeteiligung zur Verfügung, sogar rückwirkend wenn der Schaden bereits eingetreten ist ...
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ARAG JuraTel® - Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon auch international Unterstützung bei Rechtsfragen im In- und Ausland: Auf Wunsch beraten Sie in über 20 europäischen Ländern und den USA deutschsprachige Anwälte am Telefon im jeweiligen Landesrecht. Beispielsweise zum Arbeitsrecht, Verkehrs- oder Vertragsrecht.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)
Sie können Sie sich direkt zu aktuellen Rechtsfragen zum Thema CORONA beraten lassen. Erfahrene Anwälte beantworten Ihnen Fragen zu Covid 19, z.B. zu Kurzarbeit, betriebsbedingten Kündigungen oder staatlichen Unterstützungen.
Das gibt Sicherheit!
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)
Wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrer Steuererklärung haben, oder wie Ihre Rechtsschutz Versicherung am besten steuerlich absetzen können, verbinden wir Sie auf Wunsch mit einem auf Steuerrecht spezialisierten Anwalt.
(keine Wartezeit/ auch rückwirkend/ keine Selbstbeteiligung)
Wenn Sie eine rechtliche Frage zu Ihrem Neu-, An- oder Umbau haben, verbinden wir Sie auf Wunsch mit einem auf Baurecht spezialisierten Anwalt.
(keine Wartezeit/ auch rickwirkend/ keine Selbstbeteiligung)
Sie haben zum Beispiel Ärger mit Ihrem Lieferanten oder Kunden, sind aber daran interessiert, dass der Streit möglichst friedlich beigelegt wird. Wenn zwei sich streiten, hilft ein Dritter. Das ist das Grundprinzip der Mediation. Und darin liegt eine gewaltige Chance, die häufig zur optimalen Lösung für beide Seiten führt. Dann einigen sich die Konfliktpartner ganz ohne Anwalt und Gericht –ohne dass die Geschäftsbeziehung leidet.
Soll dabei ein außergerichtlich bestellter Sachverständiger mit dem Einverständnis beider Parteien Ihre Position stärken, tragen wir auch dafür die Kosten.
Die oftmals mehrsprachigen Mediatoren sind speziell dafür ausgebildet, schnell zum Kern des Konfliktes vorzudringen. Die streitenden Parteien erarbeiten mit Unterstützung des unabhängigen Dritten eine oftmals kreative Lösung, hinter der alle Beteiligten bestens stehen können. Dazu bringen die Mediatoren nicht nur umfassende Erfahrung in unterschiedlichsten Bereichen ein, sondern auch sehr viel Fingerspitzengefühl.
Übrigens: Der gesamte Mediationsprozess ist auch online möglich – von der Vereinbarung des Termins bis zur Videotelefonie. Das Ergebnis wird auf Wunsch schriftlich festgehalten. Und falls sich Ihr Konfliktpartner trotzdem nicht an die Vereinbarung halten sollte? - Dann bleibt immer noch der Klageweg trotzdem für Sie offen.
(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/ ohne Selbstbeteiligung)
In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel:
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)
Sie möchten Nerven und Zeit sparen? Dann vermitteln wir Ihnen auf Wunsch gerne digitale Lösungen. Unsere ausgewählten Partner führen juristische Arbeitsschritte digital für Sie durch – effizient, exakt und schnell.
Mithilfe spezieller Berechnungsmethoden und Software können Sie beispielsweise bestimmte Ansprüche einfach online ermitteln und ohne bürokratischen Aufwand durchsetzen.
Beauftragen Sie einfach den von uns vermittelten Dienstleister. Dieser trägt Ihnen gegenüber die Verantwortung für die Durchführung Ihres Auftrags. Die Kosten dafür übernehmen wir.
Übrigens: Natürlich können Sie danach zuätzlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
Unser Rechtsschutz deckt die Kosten für Streitigkeiten ab, die unmittelbar mit Ihrem Betrieb zusammenhängen....
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Bei arbeitsrechtlichen Konflikten mit Ihren Mitarbeitern sind Sie als Arbeitgeber abgesichert
Sie streiten als Arbeitgeber mit einem Arbeitnehmer. Im arbeitsrechtlichen Konflikt geht es z.B. um
(3 Monate Wartezeit)
Wir helfen Ihenen bei Streitigkeiten aus dem Kauf von Saatgut, Düngemitteln, Ackergeräten oder einer Melkanlage sowie aus dem Verkauf von Vieh und landwirt-schaftlichen Erzeugnissen – auch mit der Genossenschaft, Inhalts-, Betriebsunterbrechungs- oder Betriebshaftpflicht-Versicherungen, gesetzliche Unfallversicherung
Beispiele:
(keine Wartezeit)
Die Prämienzahlungen der EU an die Agrarwirtschaft sind bekanntermaßen an die Einhaltung von Cross-Compliance-Verpflichtungen geknüpft. Sollten Sie diese angeblich einmal nicht oder nur unzureichend eingehalten haben, übernehmen wir für daraus entstehende rechtliche Auseinandersetzungen die Kosten.
(3 Monate Wartezeit)
Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durchsetzen. Fremde Personen beschädigen Ihren Maschinenpark oder anderes Firmeneigentum, verschulden einen Betriebsunfall, verletzen einen Ihrer Mitarbeiter in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit.
Beispiel:
(ohne Wartezeit)
Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten sowie in Widerspruchsverfahren, die diesem Gerichtsverfahren vorangehen, z.B.
(keine Wartezeit)
Sie streiten mit dem Finanzamt um die Anerkennung von Betriebsausgaben und
die vorgenommenen Abschreibungen
Das Finanzamt erkennt die Betriebskosten nicht an: Sie sollen eine beträchtliche Summe nachzahlen.
Keine Sorge, wir sind für Sie da! Kompetent und engagiert unterstützen wir Sie dabei, die Nachforderungen in der verlangten Höhe abzuwehren.
Beispiele aus dem Bereich Firma:
Betriebsausgaben, Sonderausgaben, Zölle
(keine Wartezeit)
Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens.
(keine Wartezeit)
Sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wehren.
(keine Wartezeit)
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO ist für Sie als Unternehmer besonders relevant. Denn bei einer angeblichen Verletzung der Vorgaben können neben dem Imageschaden empfindliche Bußgelder oder sogar ein Strafverfahren drohen.
Abwehr von Auskunfts-, Berichtigungs-, Löschungs- oder Sperrungsansprüchen von personenbezogenen Daten vor Gericht
(ohne Wartezeit)
Streit vor deutschen Verwaltungsbehörden/ gerichten in verwaltungs-rechtlichen Angelegenheiten
(3 Monate Wartezeit)
Wahrung Ihrer Unternehmensinteressen bei der Abwehr von Ansprüchen aus dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) bzw. gleichartigen Bestimmungen anderer in- oder ausländischer Rechtsvorschriften
Ein Bewerber klagt um eine ausgeschriebene Stelle, weil er wegen seines Alters benachteiligt worden sei. Er wirft Ihnen vor, dass Sie gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz
verstoßen haben.
(Wartezeit 3 Monate)
Als Nebenkläger in Ermittlungs-/Strafverfahren vor deutschen Gerichten gegen den Täter auftreten und Ansprüche nach dem Opferentschädigungsgesetz geltend machen.
Beispiele:
nach schwerer Körperverletzung, Überfall oder Geiselnahme
(keine Wartezeit)
Ob Sie Eigentümer sind oder Pächter, rechtlich treten wir für Ihre selbst genutzte und bewirtschaftete Gewerbeimmobilie ein. Nehmen Sie sich auf unsere Kosten einen Fachanwalt.
Typische Fälle..
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Wahrung Ihrer Interessen als Eigentümer eigener land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile und Ihrer selbst bewohnten Wohneinheiten, z.B. Konflikte bei
(Wartezeit 3 Monate)
Wahrung Ihrer Interessen als als Pächter fremder land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, z.B. Konflikte bei
(Wartezeit 3 Monate)
Wahrung Ihrer Interessen als Mieter Ihrer selbst bewohnten Wohneinheiten, z.B. Konflikte bei
(Wartezeit 3 Monate)
Wahrung Ihrer Interessen als Eigentümer, Vermieter oder Verpächter fremd genutzter land- und forstwirtschaftlicher Grundstücke, Gebäude oder Gebäudeteile, z.B. Konflikte bei
(Wartezeit 3 Monate)
Wahrung Ihrer Interessen als Eigentümer und Vermieter, Gebäude oder Gebäudeteile die mit dem landwirtschaftlichen Betrieb in Zusammenhang, z.B. Konflikte bei
(Wartezeit 3 Monate)
Vom Versicherungsschutz umfasst werden danach alle Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile, die mit dem landwirtschaftlichen Betrieb in Zusammenhang stehen, gleichgültig, ob sie Ihr Hofgrundstück oder Ihre (eigenen oder gepachteten) Äcker, ob sie Ihr Wohnhaus oder den verpachteten Grundbesitz betreffen, sofern – das ist die wesentliche Voraussetzung – der Grundbesitz land- und forstwirtschaftlich genutzt wird und mit Ihrem landwirtschaftlichen Betrieb in wirtschaftlichem Zusammenhang steht. Weiterhin besteht Versicherungsschutz – sofern versichert – für landwirtschaftlich nebenbetrieblich genutzte Grundstücke, Gebäude und Gebäudeteile.
Ausgeschlossen vom Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz ist eine Verpachtung zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken, insbesondere die erbbaurechtliche Verpachtung von Bauland. Solche Objekte müssen daher gesondert mit dem Vermieterrechtsschutz (Haus- und Wohnungs-Rechtsschutz gemäß § 29 ARB) versichert werden.
Alle Kraftfahrzeuge Ihres Betriebs und auch die privaten Fahrzeuge Ihrer gesamten Familie sind rechtlich mit diesen Leistungen abgesichert ...
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als Eigentümer oder Halter jedes bei Vertragsabschluss oder während der Vertragsdauer auf den versicherten Personenkreis zugelassenen, amtlich registrierten oder auf seinen Namen mit einem Versicherungskennzeichen versehenen Motorfahrzeugs zu Lande, zu Wasser oder in der Luft sowie Anhängers oder nicht zulassungs-pflichtiger Fahrzeuge (zum Beispiel Sonderfahrzeuge, Arbeitsmaschinen); als Fahrer, Erwerber, Mieter oder Leasingnehmer von Motorfahrzeugen und Anhängern.
(keine Wartezeit)
Streit aus Verträgen über den Kauf und Verkauf, die Reparatur, Verwahrung oder Finanzierung der auf Ihr Unternehmen zugelassenen Kraftfahrzeuge
(keine Wartezeit)
Sie haben auf dem Weg zu Ihrem Feld unverschuldet einen Unfall. Die gegnerische Versicherung zahlt nicht. Sie fordern Schadenersatz.
(keine Wartezeit)
Die Einstufung der Kfz-Steuer oder Abgasklasse eines Ihrer Fahrzeuge ist strittig
(keine Wartezeit)
Ihnen droht der Entzug des Führerscheins oder Fahrverbot – Sie entscheiden, auf unsere Kosten einen Rechtsanwalt einzuschalten
Beispiele:
Verfahren wegen Einschränkung, Entzuges oder Wiedererlangung der Fahrerlaubnis, Fahrtenbuchauflage, „Idiotentest“
(keine Wartezeit)
Ihr Sohn bringt mit Ihrem Traktor eine Fuhre Rüben ein. Beim Einbiegen in die Landstraße vergisst er, die Räder zu reinigen. Auf der verschmutzten Straße verunglückt ein Motorradfahrer
(keine Wartezeit)
Sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit im Straßenverkehr z.B. bei
(keine Wartezeit)
Hof und Familie sind in der Regel eng verbunden. Unser Rechtsschutz für Landwirte schließt deshalb Ihre Familie mit ein...
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Sie oder ein Familienmitglied streiten als Arbeitnehmer mit einem Arbeitnehmer. Im arbeitsrechtlichen Konflikt geht es z.B. um
Beispiel:
Ihr Sohn macht eine Ausbildung zum Kfz-Mechaniker. Es gibt Probleme mit dem Ausbildungsvertrag
(3 Monate Wartezeit)
Streit um private Verträge des Alltags oder Eigentum an beweglichen Sachen
(keine Wartezeit)
Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durchsetzen.
Beispiele aus dem Bereich Privat:
Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall etc. nach einer misslungenen Operation
(ohne Wartezeit)
Wahrnehmung rechtlicher Interessen vor deutschen Sozialgerichten sowie in Widerspruchsverfahren, die diesem Gerichtsverfahren vorangehen, z.B.
(keine Wartezeit)
Streit um Steuern und sonstige Abgaben vor deutschen Finanz-/Verwaltungsbehörden/ gerichten
Beispiele aus dem Bereich Privat:
Werbungskosten, Sonderausgaben, Zölle
(keine Wartezeit)
Verteidigung gegen den Vorwurf eines fahrlässigen Vergehens.
(keine Wartezeit)
Sich gegen den Vorwurf einer Ordnungswidrigkeit wehren.
(keine Wartezeit)
Streit vor deutschen Verwaltungsbehörden/ gerichten in verwaltungs-rechtlichen Angelegenheiten
(3 Monate Wartezeit)
Als Nebenkläger in Ermittlungs-/Strafverfahren vor deutschen Gerichten gegen den Täter auftreten und Ansprüche nach dem Opferentschädgungsgesetz geltend machen, z.B.
(keine Wartezeit)
Beratung durch in Deutschland zugelassenen Rechtsanwalt oder Notar bei geänderter Rechtslage.
Beispiele:
Erbe annehmen oder ausschlagen, Ansprüche nach dem Erbfall und Vertretung abklären
(ohne Wartezeit)
Beratung bezüglich der Erstellung oder Änderung einer Patientenverfügung oder Vorsorgevollmacht
(keine Wartezeit)
Beratung und Vertretung in einem gegen Sie eingeleiteten Betreuungsverfahren
(keine Wartezeit)
Diese Rechtsschutzleistungen ergänzen wirkungsvoll Ihren Rechtsschutz für Land- und Forstwirte:
Wenn Sie auch in speziellen Situationen ganz entspannt bleiben möchten, nehmen Sie einfach entsprechende innovative Extras hinzu, wie z.B. ...
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Schutz ab ...
Gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe können Sie optional versichern. Der Beitrag hierfür richtet sich nach der Höhe des Umsatzes. Wie bei Ihrem Kernbetrieb ist auch hier eine Selbstbeteiligung möglich.
Nicht gewerbesteuerpflichtige Nebenbetriebe sind bereits in vollem Umfang mitversichert.
Verteidigung auch bei Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens; über die gesetzlichen Gebühren hinaus Kostenübernahme auch für Honorarvereinbarung mit spezialisierten Anwälten
Beispiel:
Vorwurf unerlaubter Abfallentsorgung; bei Umbaumaßnahmen gelangen umweltgefährdende Stoffe ins Grundwasser, der Staatsanwalt ermittelt wegen vorsätzlichen Handelns
(keine Wartezeit)
Streit um gesetzlichen Unterhalt oder Sorgerecht bei Zuständigkeit eines deutschen Familiengerichts.
Beispiel:
eigene Unterhaltsansprüche durchsetzen, fremde abwehren, Sorgerechtsstreitigkeiten nicht miteinander verheirateter Eltern
(Wartezeit 12 Monate)
Interessenvertretung vor deutschem Familiengericht – für beide Ehepartner.
Beispiel:
wegen Scheidung oder Scheidungsfolgesachen
Aufhebung oder Aufhebungsfolgesachen, z.B. Streit um
(Wartezeit 3 Jahre)
Vermieten oder verpachten Sie Immobilien oder Grundstücke zu nicht landwirtschaftlichen Zwecken, insbesondere die erbbaurechtliche Verpachtung von Bauland, so können Sie die vermieteten Einheiten zusätzlich über unseren ARAG Vermieterrechtsschutz versichern.
Mit unserem Online Rechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Rechtsschutz Versicherung in Verbindung mit dem Rechtsschutz für Heilberufe individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zuhause aus ...
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur Thomas S. Cremer
IHK Versicherungsfachmann BWV
Über 20 Jahre Rechtsschutzexperte
Berufsbezeichnung: Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, Bundesrepublik Deutschland
Mo. - Fr- 8:00 - 22:00 ∣ Sa. + So. 10:00 - 15:30
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... rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Ihren Anruf!
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Schaden Verkehrsrecht : 0211 9890-1464
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Immobilienrecht: 0211 9890-1461
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Hier finden Sie die Leistungsübersicht ARAG Landwirtschafts-Rechtsschutz in der Leistungsvariante BASIS als PDF zum Download.
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Quelle: Den Leistungsinhalten der auf dieser Seite angebotenen Landwirtschafts-Rechtsschutz-Versicherung liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2024) Leistungsübersicht, Versicherteninformation und Bedingungen Stand 01.10.2024 zugrunde. Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
Quellen:
Den auf diesen Seiten beschriebenen Rechtsschutzversicherungen liegen die Leistungsübersichten und Bedingungen der
ARAG allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
zugrunde.
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14- tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
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