Außergerichtliche Streitschlichtung!
Außergerichtliche Streitschlichtung!
Ohne Selbstbeteiligung!
Ohne Wartezeit!
Sogar rückwirkend!
Professionelle außergerichtliche Streitschlichtung!
1.
Wenn zwei Parteien im Streit sind, kann ein Dritter die Lösung bringen. Das ist das grundlegende Prinzip der Mediation. Darin liegt eine erhebliche Chance, die oft zu einer optimalen Lösung für beide Seiten führt – ohne Wartezeiten, auch bei bereits eingetretenen Fällen, sofern noch kein Anwalt beauftragt wurde, ohne Selbstbeteiligung und für beinahe jedes Rechtsgebiet.
Erfahren Sie hier, wie Ihnen die außergerichtliche Streitschlichtung durch einen Mediator helfen kann, eine Einigung mit Ihrem Konfliktpartner zu erzielen – ganz ohne Anwalt und Gericht, ohne dabei die Beziehung zu Ihrem Gegenüber zu belasten.
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1.
Mediation ist ein Verfahren zur freiwilligen, außergerichtlichen Streitbeilegung, bei dem die Parteien mit Hilfe der Moderation eines neutralen Dritten – des Mediators – eine eigenverantwortliche Problemlösung erarbeiten.
Beispiel: Sie haben Streit mit Ihrem Arbeitgeber, Vermieter oder Nachbarn, sind aber daran interessiert, dass der Streit möglichst friedlichbeigelegt wird. Dann kann eine Mediation zur Schlichtung beitragen.
Wenn im Rahmen des Mediationsverfahrens im Immobilien- oder im Verkehrsbereich die Einholung eines Sachverständigengutachtens zweckdienlich erscheint, übernehmen wir auch diese Kosten, sofern sich die Parteien auf den Sachverständigen geeinigt haben
(keine SB, keine Wartezeit, auch rückwirkend, bis 3.000€ je Mdiation, bis 6.000 € pro Kalenderjahr)
2.
Mediatoren helfen den Konfliktpartnern fair zu bleiben, schnell zum Kern des Konflikts vorzudringen und diesen kreativ zu lösen.
Es geht nicht darum, den Schuldigen an der Konfliktsituation zu finden, sondern es wird gemeinsam eine Lösung gesucht, mit der alle Beteiligten dauerhaft leben können. Jeder arbeitet aktiv mit und ist dabei nicht der Öffentlichkeit ausgesetzt. Das gewährleistet eine gute Vertrauensbasis als Grundlage für die Mediation.
Übrigens: Der gesamte Mediationsprozess ist auch online möglich – von der Vereinbarung des Termins bis zur Videotelefonie.
3.
Streitenden Menschen hilft es immer, wenn es Mediatoren schaffen, Verständnis herzustellen. Ein Perspektivwechsel wirkt manchmal Wunder: Wer sich in den anderen hineinversetzen kann, versteht plötzlich, warum dem Gegenüber etwas sehr wichtig ist. Oft geht es bei Konflikten nicht um ein Problem, sondern um den Umgang miteinander.
Außerdem geht es ja auch noch darum, einen Weg für das künftige Miteinander zu finden. Schließlich wollen Sie auch in Zukunft in Frieden in Ihrer Nachbarschaft leben.
Das Ergebnis wird auf Wunsch schriftlich festgehalten. Und falls sich Ihr Konfliktpartner trotzdem nicht an die Vereinbarung halten sollte? Dann bleibt der Klageweg trotzdem für Sie offen.
(keine SB, keine Wartezeit, auch rückwirkend, bis 3.000€ je Mdiation, bis 6.000 € pro Kalenderjahr)
4.
Der Konflikt: Gleich nach dem Einzug begannen die neuen Nachbarn, ihr Haus aufzurüsten – mit Bewegungsmeldern, deren Strahler die gesamte Einfahrt ausleuchteten.
Weil das Schlafzimmer unseres Kunden jedoch genau gegenüber liegt, wurde dieses jedes Mal ebenfalls taghell, sobald auch nur eine Katze am Haus vorbeistreifte. Nach mehreren Nächten mit gravierendem Schlafmangel machte unser Kunde seinem Ärger Luft – und verlangte die Demontage der Strahler.
Genervt von dem fordernden Ton ließen die Nachbarn unseren verdutzten Kunden einfach stehen, der sich daraufhin an uns wandte.
Die Lösung: Bei der von uns bezahlten Mediation erklärten die Nachbarn, dass unser Kunde sie auf dem falschen Fuß erwischt habe. Überrumpelt und gereizt von der harschen Forderung hätten sie sich taub für seine durchaus nachvollziehbaren Nöte gestellt.
Allerdings konnten sie ihr Haus ja auch nicht ungeschützt lassen. Dafür hatte unser Kunde, der sich für seinen unwirschen Tonfall entschuldigte, Verständnis. Trotzdem könne für ihn ja nicht jede Nacht um drei enden.
Gemeinsam fand man schließlich eine für alle Beteiligten zufriedenstellende Lösung: Ein Strahler wurde ausgeschaltet und der andere zeigt jetzt so zur Hauswand, dass er nicht mehr blendet. Zudem wurde die Empfindlichkeit des Bewegungsmelders angepasst.
Heute ist das nachbarschaftliche Verhältnis bestens.
5.
Für von uns vermittelte Mediatoren übernehmen wir bis zu ...
und das ohne Selbstbeteiligung und ohne Wartezeit, sogar für zurück liegende Fälle.
2.
Wenn Sie eine unserer Rechtsschutzversicherungen abschließen, ist der Rechtsschutz für private Mediationsverfahren bereits als obligatorische Leistung enthalten, zum Beispiel in unserer ...
Privatrechtsschutz
Ihre Rechtsschutz-Versicherung mit außergerichtlicher Streitschlichtung für den privaten Bereich!
Arbeitsrechtsschutz
Ihre Rechtsschutz-Versicherung mit außergerichtlicher Streitschlichtung für Arbeitnehmer!
Mietrechtsschutz
Ihre Rechtsschutz-Versicherung mit außergerichtlicher Streitschlichtung für gemietete Immobilien!
Verkehrsrechtsschutz
Ihre Rechtsschutz-Versicherung mit außergerichtlicher Streitschlichtung für den Verkehrsbereich!
Eigentumsrechtsschutz
Ihre Rechtsschutz-Versicherung mit außergerichtlicher Streitschlichtung für eigene Immobilien!
Vermieterrechtsschutz
Ihre Rechtsschutz-Versicherung mit außergerichtlicher Streitschlichtung für vermietete Immobilien!
Mit unser Online Rechner können Sie sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen ...
3.
Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammen zu stellen.
Sie können Ihre Versicherung völlig stressfrei abschließen, rund um die Uhr. Ganz bequem vom Sofa aus, aus dem Büro oder wo es für Sie am besten ist. Sie benötigen keinen Termin und entscheiden selbst über Ort und Zeitpunkt.
Haben Sie Fragen, rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne weiter und wenn Sie möchten, nehmen wir auch gerne Ihren Antrag telefonisch auf.
Sie können Sie uns in der Zeit von 8:00 Uhr – 22:00 Uhr und am Wochenende von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 02238 94190 88 erreichen.
Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner ...
Ihr Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
Qualifikation
IHK Versicherungs-Fachmann BWV
Berufsbezeichnung
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO,
Bundesrepublik Deutschland
Erreichbar
Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
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Sie haben die Wahl zwischen jährlicher Laufzeit, drei Jahren Laufzeit oder fünf Jahren Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde.
Mehr zu den Inhalten, Leistungen und Wartezeiten erfahren Sie auf unserer Seite ARAG Privatrechtsschutz ...
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Ihr 14-tägige Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins. Wenn Sie Ihren Antrag widerrufen möchten, senden Sie Ihren Widerruf einfach an folgende E-Mail Adresse …
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Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben.
Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen ...
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4.
Unsere Kollegen vom ARAG Rechtsservice helfen Ihnen gerne kompetent weiter ...
einfach anrufen und rechtlich beraten lassen, das hilft Ihnen jederzeit Ihre rechtliche Postion einzuschätzen und Fehler zu vermeiden ...
In unserem Live-Chat beantworten Rechtsanwälte Ihre Fragen, sogar wenn Sie bei uns kein Kunde sind. Die Kosten dafür übernehmen wir.
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Quellen:
Den auf diesen Seiten beschriebenen Rechtsschutzversicherungen liegen die Leistungsübersichten und Bedingungen der
ARAG allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
zugrunde.
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14- tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
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