Voller Kostenschutz!
Freie Anwaltswahl!
Basis, Komfort, Premium!
Online abschließen!
Manager und Führungskräfte haben weitreichende Befugnisse. Entsprechend groß sind ihre Handlungsmöglichkeiten. Und falls sie mal eine falsche Entscheidung fällen sollten oder ihnen dies vorgeworfen wird? Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen.
Der Spezial Straf-Rechtsschutz der ARAG sichert Sie umfassend wahlweise als Einzelabsicherung oder in Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz ab. Mit unserem Rechtsschutz helfen wir auch bei dem Vorwurf, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben, zum Beispiel beim Vorwurf
Nutzen Sie unsere Expertise und Erfahrung von über 85 Jahren als Rechtsschutzexperten und sichern sich ...
Was tun, wenn eine Durchsuchung droht? Wenn plötzlich der Staatsanwalt in Ihrem Büro steht oder Sie sogar in Untersuchungshaft sollen? In einer rechtlichen Ausnahmesituation sind wir für Sie da – sofort und rund um die Uhr! Damit Sie sich von der ersten Sekunde an richtig verhalten und Ihnen unsere schnelle Unterstützung sicher ist. Darauf können Sie sich verlassen ...
Das Strafrecht betrifft jedes Unternehmen. Darin wird nicht nach der Branche oder Größe des Unternehmens unterschieden. Ob Großkonzern oder kleiner Familienbetrieb, das Management eines jeden Unternehmens benötigt eine leistungsstarke Absicherung. Besonders relevant für Leiter von Unternehmen, die als juristische Person betrieben werden:
Versichert ist die Wahrnehmung rechtlicher Interessen in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des im Versicherungsschein beschriebenen Unternehmens.
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Gesellschafter, soweit natürliche Personen, und Beirats- und Aufsichtsratsmitglieder (auch Interimsmanager). Versichert sind auch sämtliche dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen einschließlich der Betriebsärzte, Praktikanten und Leiharbeitnehmer sowie freie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Wählen Sie selbst, wie umfangreich Ihr Spezial Straf-Rechtsschutz für Führungskräfte sein soll –diese zwei Leistungs-Varianten stehen zur Auswahl …
die Komfort- und Premium Variante übernimmt die außergerichtlichen und gerichtlichen Kosten!
Der Vorwurf einer Straftat kann aussreichen, um Ermittlungsverfahren in Gang zu setzen. Damit es von Anfang an stimmt sollte Verteidigungsstrategie frühzeitig aufgebaut werden. So steigen die Chancen, das Verfahren einstellen zu lassen oder ein bevorstehendes Ermittlungsverfahren abzuwenden. Dazu bieten wir Leistungen wie z.B. ...
In diesen und ähnlichen Fällen hilft Ihnen Ihr Spezial Straf-Rechtsschutz ...
Das finanzielle Risiko solcher Konflikte übernehmen wir für Sie, wenn nötig, durch alle Instanzen!
Unsere bedarfsgerechte Lösung sichert Sie umfassend ab - im Basis Schutz gerichtlich bei Vergehen, im Basis- und Premium Schutz außergerichtlich und gerichtleich bei vergehen und Verbrechen. So helfen wir sogar bei dem Vorwurf, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben. Bei einer Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat müssen bereits von uns geleistete Zahlungen allerdings zurückerstattet werden. Versicherungsschutz besteht zudem beim Vorwurf von Ordnungswidrigkeiten sowie in Disziplinar- und Standesrechtsverfahren.
Die Verteidigungsstrategie sollte frühzeitig aufgebaut werden. So steigen die Chancen, das Verfahren einstellen zu lassen oder ein bevorstehendes Ermittlungsverfahren abzuwenden. Dazu bieten wir Leistungen wie
Damit es von
Anfang an stimmt!
Auf Wunsch beraten Sie in über 20 europäischen Ländern und den USA deutschsprachige Anwälte telefonisch im jeweiligen Landesrecht. Ganz gleich, ob es dabei um Ihr berufliches oder privates Umfeld geht.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)
In Komfort und Premium hilft ein Mediator, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Das spart Zeit und Nerven und ermöglicht weiterhin den Kontakt zu Gesellschaftern oder Eigentümern.
Gerne schlagen wir Ihnen einen Mediator vor und übernehmen dessen Kosten. Diese Leistung gilt für den Vermögensschaden-Rechtsschutz und den Anstellungsvertrags-Rechtsschutz.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ ohne Selbstbeteiligung)
Ob online oder telefonisch rund um die Uhr: Beim Melden eines Rechtsschutzfalles können Sie jederzeit auf unsere schnelle, unbürokratische Hilfe vertrauen. Verlassen Sie sich auf die engagierte Unterstützung kompetenter Ansprechpartner!
Über 93 Prozent unserer Kunden sind mit der Leistung unseres Rechts-Services im Schadenfall zufrieden. Deshalb ist er vom TÜV Saarland mit der Note „Sehr gut“ ausgezeichnet worden.
Rechtsschutz besteht auch, wenn der Versicherungsschutzfall vor Beginn des Versicherungsschutzes oder während der Wartezeit eingetreten, wenn das betroffene Risiko zu dem Zeitpunkt, zu dem der Versicherungsnehmer Kenntnis vom Eintritt des Versicherungsfalls oder von den diesen Versicherungsschutzfall auslösenden Umständen erlangt, seit mindestens drei Jahren ununterbrochen bei der ARAG versichert ist.
Versicherungsschutz besteht nicht bei Verurteilung wegen Vorsatzes
Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. In diesem Fall hat der Versicherte die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatzes als auch wegen Fahrlässigkeit besteht diese Rückzahlungspflicht nur insoweit, als Vorsatz betroffen ist. Der jeweilige Anteil berechnet sich nach Gewicht und Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang (insbesondere dem Anteil am verhängten Strafmaß).
Eine Pflicht zur Rückerstattung besteht nicht
Sie können sich je nach Leistungsvariante auf unsere Kosten vorsorglich von einem Anwalt beraten lassen, um ein unmittelbar bevorstehendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden oder wenn eine Durchsuchung droht. Auf Wunsch erfolgt dann Ihre persönliche Anwaltsberatung in Ihren Geschäftsräumen – bequemer geht’s nicht. Zusätzlich tragen wir im Rahmen Ihrer Verteidigung die Kosten für einen Sachverständigen, auch als Parteigutachten. In Abstimmung mit uns zahlen wir sogar die Kosten für einen privaten Ermittler. Und wir zahlen auch für den anwaltlichen Beistand Ihrer Entlastungszeugen.
Rechtsschutz für die Verteidigung bspw. beim Vorwurf fahrlässiger und vorsätzlicher Vergehen oder Verbrechen
ARAG Strafverteidiger Hotline
Strafkaution bis 300.000 €
Vorsorgliche erste Beratung bei unmittelbarem bevorstehendem Ermittlungsverfahren bis 500 €
Insolvenz-Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Unterstützung im Schutzschirmverfahren bis 2.500 €
Erweiterter Steuer-Straf-Rechtsschutz bis 50.000 €
Öffentlichkeitsarbeit
bis 50.000 €
Private Ermittlungen und forensische Dienstleistungen bis 50.000 €
Beratung zur Vermeidung eines Verstoßes im Zusammenhang mit Ausschreibungsabsprachen
Beratung Datensicherheit/IT Sicherheitsinspektion bei Vorliegen eines Versicherungsfalls bis 2.500 €
Compliance Webinar
Compliance Beratung bis 500 €
Straf-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz in Verkehrssachen
Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
Sportgerichtsbarkeit
Sonstige Verfahren
Verwaltungsverfahren: unterstützende verwaltungsrechtliche Tätigkeit
Steuerstraf-Rechtsschutz
Erweiterter Steuerstraf-Rechtsschutz
Verletzung Persönlichkeitsrecht
Prozessbeobachtung
Nachhaftung
alle Leistungen der Komfort Variante und darüber hinaus z.B. höhere Versicherungssummen sowie zusätzliche Leistungsarten ...
Strafkaution bis 1.000.000 €
Vorsorgliche erste Beratung bei unmittelbarem bevorstehendem Ermittlungsverfahren bis 2.500 €
Insolvenz-Beratung bei drohender Zahlungsunfähigkeit, Unterstützung im Schutzschirmverfahren bis 5.000 €
Öffentlichkeitsarbeit bis 100.000 €
Private Ermittlungen und forensische Dienstleistungen bis 100.000 €
Rechtsschutz bei Preis- und Ausschreibungsabsprachen bis 100.000 € je Kalenderjahr
Beratung zum Korruptionsrisiko bei Aufnahme von Auslandsaktivitäten bis 2.500 € (einmalig während der Vertrgslaufzeit)
Beratung Datensicherheit/IT Sicherheitsinspektion bei Vorliegen eines Versicherungsfalls bis 5.000 €
Beratung Datensicherheit/IT Sicherheitsinspektion ohne Vorliegen eines Versicherungsfalls bis 5.000 €
Vorversicherungsgarantie
Compliance Beratung bis 1.000 €
U-Haft-Support
Diese möglichen relevanten Straftatbestände machen den Spezial Strafrechtsschutz für Unternehmen unentbehrlich! Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. Relevante Straftatbestände sind hierbei z.B. ...
Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. Relevante Straftatbestände sind hierbei z.B.
Vorwurf der Steuerhinterziehung
Missachtung der Melde- und Anzeigepflicht
Verstoß gegen das Mindestlohngesetz
Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten
Vorwurf der Insolvenzverschleppung
Vorwurf der Veruntreuung
In jedem Fall gilt, dass Ihre Verteidigungsstrategie möglichst frühzeitig aufgebaut werden sollte! Denn so steigen Ihre Chancen, dass das Verfahren ein gestellt wird oder sie freigesprochen werden.
Unternehmen sind zur Abgabe einer Steuererklärung verpflichtet, z. B. zur Einkommens- und Umsatzsteuer. Leicht kann der Vorwurf der Steuerhinterziehung im Raum stehen. Wenn zum Beispiel die Umsatzsteuer Voranmeldung zum Zeitpunkt der Fälligkeit nicht vorliegt, droht der Vorwurf der Steuerhinterziehung durch Unterlassen.
Wenn Unternehmen die Melde- und Anzeigepflicht gegenüber den Sozialversicherungsträgern nicht beachten oder ein Verstoß gegen das Mindestlohngesetz vorgeworfen wird, stellen diese Tatbestände Ordnungswidrigkeiten dar. Werden die Sozialversicherungsbeiträge beispielsweise nicht rechtzeitig abgeführt, liegt ein Straftatbestand vor. Dieser kann zu einer hohen Geldstrafe führen oder eine Freiheitsstrafe von bis zu 5 Jahren nach sich ziehen.
Wettbewerbsbeeinträchtigende Verhaltensweisen, bspw. mittels irreführender Werbung, oder die Verletzung von Urheber-, Marken- oder anderen Schutzrechten können strafrechtliche oder ordnungsrechtliche Verfolgung nach sich ziehen.
Wird ein Unternehmen zahlungsunfähig oder ist es überschuldet, ist der Geschäftsführer zur Beantragung eines Insolvenzverfahrens verpflichtet. Er hat ab dem Zeitpunkt der Insolvenzreife max. 3 Wochen Zeit. Kommt er der Pflicht nicht bzw. nicht rechtzeitig nach, droht eine Geldstrafe oder eine Haftstrafe von bis zu 3 Jahren aufgrund der Insolvenz Verschleppung.
Ein Geschäftsführer hat die Pflicht zum sorgfältigen Umgang mit Firmengeldern. Wird ihm Veruntreuung Firmengelder vorgeworfen oder ein Handeln, das eine konkrete Vermögensgefährdung des Unternehmens zur Folge haben könnte, drohen ihm strafrechtliche Konsequenzen.
Ihnen wird Steuerhinterziehung oder Sozialversicherungsbetrug vorgeworfen? Sie sollen angeblich gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz verstoßen haben oder für fahrlässige Körperverletzung durch einen Betriebsunfall verantwortlich sein? In jedem Fall gilt, dass Ihre Verteidigungsstrategie möglichst frühzeitig aufgebaut werden sollte! Denn so steigen Ihre Chancen, dass das Verfahren ein gestellt wird oder sie freigesprochen werden.
Rechtliche Streitigkeiten sind so unterschiedlich wie die jeweils ideale Lösung. Deshalb haben Sie bei uns gleich drei Möglichkeiten, unsere Unterstützung in Anspruch zu nehmen – schnell, direkt und unkompliziert. Wählen Sie einfach den Weg, der Ihnen am besten hilft ...
Wir zahlen für Ihre Vertretung durch einen Anwalt in den versicherten Bereichen. In der Komfort- und Premiumvariante auch, wenn er Sie außergerichtlich berät, für Sie Schreiben aufsetzt oder mit der Gegenseite verhandelt.
Auf Wunsch vermitteln wir einen in den jeweiligen Rechtsgebieten spezialisierten Anwalt.
In der Komfort- und Premiumvariante vermitteln und bezahlen wir speziell ausgebildete Wirtschaftsmediatoren, die Ihnen helfen, Ihren Streit beizulegen. Dabei erarbeiten die Konfliktparteien mit Unterstützung des unabhängigen Dritten eine faire, für beide Seiten optimale Lösung.
In zwei von drei Mediationsfällen kommt es so zu einer außergerichtlichen Einigung (nach Erfahrung der ARAG Service Center GmbH). Das Ergebnis wird auf Wunsch schriftlich festgehalten.
Von uns ausgewählte Partner führen juristische Arbeitsschritte digital für Sie durch das spart Zeit und Nerven. So können Sie unter anderem schnell und einfach relevante Dokumente, wie beispielsweise Ihren Anstellungsvertrag, online hochladen und ohne großen Aufwand prüfen lassen.
Wir machen es Ihnen einfach. Damit Sie möglichst schnell die erforderliche Unterstützung bekommen, haben wir z.B eine spezielle Internetseite mit relevanten Informationen eingerichtet. Und im Notfall? Wählen Sie unseren Manager-Notruf! ...
Strafverteidiger Notruf Hotline!
Im Geschäftsleben zählt Schnelligkeit. Das ist bei einem strafrechtlichen Notfall als Manager oft nicht anders. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und unbürokratische Unterstützung, wenn es drauf ankommt.
Ein Anruf bei der 24h-Strafverteidiger-Hotline genügt – und schon steht Ihnen auf Wunsch ein Rechtsanwalt telefonisch sofort bei.
Greifen Sie per Smartphone oder Tablet direkt auf wichtige Inhalte zu. Außerdem finden Sie hilfreiche Ratgeber und jede Menge Wissenswertes, zum Beispiel eine Checkliste für den strafrechtlichen Notfall.
ARAG JuraTel® - Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon auch international Unterstützung bei Rechtsfragen im In- und Ausland: Auf Wunsch beraten Sie in über 20 europäischen Ländern und den USA deutschsprachige Anwälte am Telefon im jeweiligen Landesrecht. Beispielsweise zum Arbeitsrecht, Verkehrs- oder Vertragsrecht.
ARAG Online Rechtsservice!
In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel:
GbR-Gesellschaftervertrag
GmbH-Geschäftsführervertrag
Firmenwagen-Vereinbarung
Web- Impressum
Datenschutzerklärung
Abmahnungen
Kündigungen
Arbeitszeugnisse
Wenn wir unseren Manager-Rechtsschutz im Laufe Ihrer Vertragslaufzeit verbessern, profitieren Sie auch mit bereits bestehendem Premium-Vertrag. Denn alle künftigen beitragsneutralen Verbesserungen oder Erweiterungen der Leistungen gelten automatisch auch für Sie.
Wenn Sie zu uns wechseln, sollen Sie möglichst nur Vorteile haben. Auf Wunsch regulieren wir deshalb in einem Rechtsschutzfall innerhalb Deutschlands nach den Bedingungen Ihres unmittelbar und nahtlos vorangehenden Vorvertrags, wenn Sie Premium gewählt haben (Vorversicherungsgarantie). Das gibt Ihnen Sicherheit!
Kostenschutz besteht für anwaltliche Leistungen in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren sowie für die anwaltliche Strafverteidigung Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für ...
Erstberatung
Strafverteidigung
Durchsuchungen einschl. Arrestverfahren
Verwaltungsrecht
Arbeits- und Sozialrecht
Folgeverfahren in Bezug auf das Mindestlohngesetz (MiLoG)
Verletzung Persönlichkeitsrecht
Steuerrecht
Zeugenbeistand
Verfassungsrecht
Firmenstellungnahme
Vollstreckungsverfahren
Wiederaufnahmeverfahren
Adhäsionsverfahren
Privatklageverfahren
Aktive Strafverfolgung
Koordination
Prozessbeobachtung
Sonstige Verfahren
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Verteidigung in Verfahren wegen der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung sowie Wiederaufnahmeverfahren.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des im Versicherungsschein beschriebenen Unternehmens.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in Steuerverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Verteidigung in eingeleiteten Ermittlungsverfahren maßgeblich zu fördern (Steuerstraf-Rechtsschutz). Für den Versicherungsnehmer sowie die versicherten Organe und Organmitglieder erstreckt sich der Versicherungsschutz darüber hinaus auch auf weitere Steuerstrafverfahren, wenn diese aus Handlungen
und Unterlassungen im Zusammenhang mit Tätigkeiten resultieren, die nicht für das versicherte Unternehmen erfolgen, sondern anlässlich eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls offenbar geworden sind (erweiterter Steuerstraf-Rechtsschutz). Hierfür beträgt die Versicherungssumme bis 50.000 Euro insgesamt je Versicherungsfall.
Eventuell bestehende anderweitige Versicherungen des Versicherten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit bei Durchsuchungs- und Beschlagnahmemaßnahmen (auch online) einschließlich der Geltendmachung von Freigabe- und Herausgabeansprüchen sowie bei dinglichen Arresten nach § 111d ff. StPO, unabhängig davon, ob der Versicherte als Beschuldigter oder in sonstiger Eigenschaft betroffen ist.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dient, die Strafverteidigung in eingeleiteten Ermittlungsverfahren maßgeblich zu fördern.
Sowie in verwaltungsrechtlichen Verfahren vor deutschen Gerichten im Zusammenhang mit der Stilllegung eines versicherten Betriebs bzw. Betriebsteils oder dem Entzug der Konzession als Folge eines versicherten Strafverfahrens. Eventuell bestehende anderweitige Versicherungen des Versicherten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in arbeitsrechtlichen und sozialrechtlichen Verfahren vor deutschen Behörden und Gerichten, die dazu dienen, die Verteidigung in eingeleiteten Ermittlungsverfahren maßgeblich zu fördern. Falls anderweitige Versicherungen bestehen, sind diese vorrangig in Anspruch zu nehmen.
(Im Spezial-Straf-Rechtsschutz für Unternehmen ARB nach Ziffer 3.1)
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in Verwaltungsverfahren vor deutschen Sozial- oder Verwaltungsbehörden oder -gerichten, welches im unmittelbaren Anschluss an ein Ordnungswidrigkeitenoder an ein rechtskräftig, nicht mit Vorsatzverurteilung abgeschlossenes Strafverfahren wegen eines Verstoßes gegen das Mindestlohngesetz (MiLoG) im versicherten Zeitraum eröffnet wurde.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Beistandsleistung vor Behörden, Gerichten und parlamentarischen Untersuchungsausschüssen, wenn ein Versicherter als Zeuge vernommen wird und die Gefahr einer Selbstbelastung annehmen muss (Zeugenbeistand). Versichert ist ferner im Einvernehmen mit der ARAG die Beistandsleistung durch einen Rechtsanwalt für eine dritte Person, die als Entlastungszeuge in einem gegen Versicherte eingeleiteten Straf- oder
Ordnungswidrigkeitenverfahren vernommen wird (Erweiterter Zeugenbeistand).
Soweit aus einer versicherten Straftat vermögensrechtliche Ansprüche Dritter gegen den Versicherten erwachsen und im Rahmen eines Adhäsionsverfahrens gemäß § 403 ff. StPO vor einem deutschen Gericht geltend gemacht werden, besteht Versicherungsschutz.
Eventuell bestehende Haftpflichtversicherungen des Versicherten sind vorrangig in Anspruch zu nehmen.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit in Privatklageverfahren, wenn der Versicherte im Rahmen einer Privatklage gemäß § 374 ff. StPO angeklagt wird, einschließlich eines vorhergehenden Sühneversuchs gemäß § 380 StPO vor der zuständigen Vergleichsbehörde.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit für aktive Strafverfolgung
für die Erstattung einer Strafanzeige durch den Versicherungsnehmer, soweit sich die vorgeworfene Straftat unmittelbar gegen die Vermögensinteressen des Versicherungsnehmers oder mitversicherter Unternehmen richtet oder
zur Einlegung einer Dienstaufsichtsbeschwerde im Interesse des Versicherungsnehmers.
Sind in einem Ermittlungsverfahren mehrere versicherte Personen betroffen, besteht je nach Leistungsvariante auch Versicherungsschutz für die Einschaltung eines Anwalts zur Abstimmung der Verteidigungsstrategie, der ausschließlich mit der Koordination der Verteidiger des Beschuldigten betraut ist, sofern die ARAG dessen Einschaltung vorab zugestimmt hat.
Versicherungsschutz besteht je nach Leistungsvariante für die Tätigkeit bei Prozessbeobachtung.
Ist in einem versicherten Strafverfahren nach Ziffer 1 die Beobachtung anderer Prozesse, die in unmittelbarem Zusammenhang mit dem versicherten Strafverfahren stehen, für die Verteidigung notwendig, übernimmt die ARAG die angemessenen Kosten eines Rechtsanwaltes. Die Übernahme der Kosten setzt die vorherige Zustimmung der ARAG voraus.
Versicherungsschutz besteht darüber hinaus je nach Leistungsvariante für sonstige Verfahren im Zusammenhang mit der Verletzung einer Vorschrift des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- und Standesrechts.
Hierunter fallen Verfahren in Verbindung mit der Vorbereitung, Durchführung oder Abwicklung eines Strafverfahrens oder als Konsequenz aus einem Strafverfahren. Dies sind beispielsweise:
Auslieferungsverfahren, Internationaler Haftbefehl
Durchsetzung von Ansprüchen nach dem Gesetz über die Entschädigung für Strafverfolgungsmaßnahmen (StrEG)
Kronzeugenregelung, wenn (Mit-)Täter freiwillig zur Aufklärung oder Verhinderung der Tat beiträgt und daher Strafe gemildert bzw. ganz von Strafe abgesehen werden kann
Verständigung im Strafverfahren (Deal)
Verteidigung im Rahmen von Dienstaufsichtsbeschwerden
Corporate-Manslaughter-Verfahren: Führen grobe Organisationsfehler in einem Unternehmen zu einem tödlichen Unglück, kann das Unternehmen dafür strafrechtlich belangt werden (Rechtsfigur aus dem britischen Recht)
Die versicherten anwaltlichen Leistungen erstrecken sich außerdem je nach Leistungsvariante auch auf Verfahren im Zusammenhang mit
Berufsverbot
Betriebsstilllegung
Entzug der Gewerbeerlaubnis
Fahrverbot
Sportgerichtsbarkeit
Vermögensabschöpfung (Verfall und Einziehung) des durch die Straftat erlangten Gewinns
... Ihr starker Prozesskostenschutz - Neben Ihren Anwaltsgebühren tragen wir auch die Kosten für Gericht, Entschädigung der Zeugen sowie für vom Gericht bestellte Sachverständige. Und wir übernehmen die Kosten der Gegenseite, wenn Sie vom Gericht dazu verpflichtet werden ...
Wirft man Ihnen eine Straftat vor, zahlen wir die Kosten für Ihre Verteidigung in vereinbarter Höhe – in Komfort und Premium sogar weltweit.
Über die gesetzlichen Gebühren hinaus übernehmen wir die angemessenen Kosten gemäß einer Honorarvereinbarung mit einem Anwalt.
Um die Auswirkung auf Ihre Reputation und die des Unternehmens so gering wie möglich zu halten, tragen wir in der Komfort- und Premiumvariante die Kosten für entsprechende Öffentlichkeitsarbeit.
In der Komfort- oder Premiumvariante bieten wir Ihnen außerdem eine vorsorgliche Beratung an – beispielsweise wenn die Einleitung eines Ermittlungsverfahrens gegen Sie unmittelbar bevorsteht.
Die ARAG trägt die dem Versicherten auferlegten Kosten der versicherten Verfahren bis zur Höhe der jeweiligen Versicherungssumme.
In Verfahren außerhalb Europas trägt die ARAG diese Kosten bis zur Höhe des Betrags, der entstehen würde, wenn die Verfahren in Deutschland stattfinden und nach den entsprechenden deutschen Kosten- und Gebührensätzen ermittelt würden.
Die ARAG trägt die angemessenen Kosten eines vom Versicherten beauftragten Rechtsanwalts ohne Begrenzung auf die gesetzliche Vergütung für Rechtsanwälte gemäß Rechtsanwalts-Vergütungsgesetz (RVG). Daneben werden die üblichen Auslagen erstattet. Für die Prüfung der Angemessenheit der Vergütung gilt § 3a Abs. 2 RVG analog. Die Angemessenheit bestimmt sich hiernach unter Berücksichtigung
aller Umstände des Einzelfalls, insbesondere der Bedeutung der Angelegenheit, des Umfangs und der Schwierigkeit der anwaltlichen Tätigkeit.
Auf die Unangemessenheit der Kosten kann sich die ARAG nicht berufen, wenn ...
sie vorher der Kostenvereinbarung schriftlich zugestimmt hat;
der Versicherte einen von der ARAG vorgeschlagenen Rechtsanwalt beauftragt hat.
Wird der Rechtsanwalt außerhalb Deutschlands tätig, trägt die ARAG die Vergütung des für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts nur bis zur Höhe des Betrags, der entstehen würde, wenn der Rechtsanwalt in Deutschland tätig geworden wäre. Es gilt auch hier die Angemessenheitsprüfung nach § 3a Abs. 2 RVG.
Nach Abstimmung mit dem Versicherten trägt die ARAG in Komfort und Premium auch die Kosten weiterer Rechtsanwälte, soweit deren Beauftragung für die Interessenwahrnehmung des Versicherten sachdienlich ist. Sachdienlichkeit liegt vor, wenn unterschiedliche Rechtsgebiete verschiedene fachliche Qualifikationen von Rechtsanwälten erforderlich machen.
Wird anstelle eines Rechtsanwalts ein Steuerberater oder Hochschullehrer einer deutschen Hochschule beauftragt, finden in Komfort und Premium die Regelungen für Rechtsanwaltskosten sinngemäß Anwendung.
Die ARAG trägt in Komfort und Premium die angemessenen Kosten der vom Versicherten in Auftrag gegebenen Sachverständigen Gutachten, die seine Verteidigung maßgeblich fördern.
Die ARAG trägt die Kosten für ...
notwendige Reisen des Rechtsanwalts, die im Zusammenhang mit versicherten Verfahren stehen
Reisen der versicherten Personen zum zuständigen Gericht, wenn dieses das persönliche Erscheinen angeordnet hat
einen Besuch des für den Versicherten tätigen Rechtsanwalts bei ihm bis zu einer Entfernung von 100 Kilometern, wenn der Besuch aufgrund besonderer Situationen erforderlich ist (Mobiler Anwalt: zum Beispiel bei Krankheit, Unfall, Unabkömmlichkeit in der Firma)
Die Reisekosten und Abwesenheitsgelder werden bis zur Höhe der für Geschäftsreisen von Rechtsanwälten in Deutschland geltenden Sätze (RVG) übernommen.
Die ARAG trägt die Kosten für ...
die Übersetzung der für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen der Versicherten im Ausland notwendigen schriftlichen Unterlagen
die Bestellung eines im Ausland für die Wahrnehmung der rechtlichen Interessen des Versicherten erforderlichen Dolmetschers
Die ARAG sorgt für die Zahlung eines zinslosen Darlehens für eine Kaution bis zu der im Versicherungsschein vereinbarten Höhe, die gestellt werden muss, um den Versicherten einstweilen von Strafverfolgungsmaßnahmen zu verschonen. Zur Rückzahlung der zur Verfügung gestellten Kaution ist neben dem/den beschuldigten Versicherten auch der Versicherungsnehmer verpflichtet, sofern er mit der Kautionsleistung einverstanden war.
Übersteigt die zu stellende Kautionssumme die im Vertrag vereinbarte Kautionshöhe, trägt die ARAG darüber hinaus im Rahmen der Versicherungssumme die marktüblichen Kosten (Zinsen, Bürgschafts- und Bearbeitungskosten), die dem Versicherten für die Bereitstellung des von der ARAG nicht übernommenen Kautionsbetrags entstehen.
Die ARAG trägt die Kosten für eine journalistische Beratung zu notwendigen Öffentlichkeitsarbeiten zur Verhinderung, Begrenzung oder Beseitigung von drohenden Rufschädigungen des Versicherungsnehmers bzw. der Versicherten im Zusammenhang mit einem eingeleiteten und vom Versicherungsschutz umfassten Straf Verfahren oder Ordnungswidrigkeiten Verfahren.
Die ARAG trägt die angemessenen Kosten für private Ermittlungen. Voraussetzung für die Leistungspflicht ist die begründete Ansicht des mit der Verteidigung einer versicherten Person beauftragten Rechtsanwalts für die Erforderlichkeit sowie die Zustimmung der ARAG zur Übernahme dieser Kosten (präventiv, auch wenn das Ermittlungsverfahren noch nicht eingeleitet ist).
Forensische Dienstleistungen dienen der Aufdeckung und Untersuchung von Straftaten, indem zum Beispiel Täter identifiziert, Schäden quantifiziert und Verantwortlichkeiten festgestellt werden. Häufiges Ziel ist die Anfertigung einer gerichtsverwertbaren Dokumentation des Sachverhalts. Hierdurch sollen Entscheidungsprozesse der Geschäftsleitung und Aufsichtsgremien unterstützt, weitere Schäden vermieden und die Zusammenarbeit mit zuständigen Behörden gefördert werden.
Die ARAG trägt in Komfort und Premium nach ihrer vorherigen Zustimmung die angemessenen Kosten in einem vom Versicherungsschutz umfassten Verfahren gemäß Ziffer 1.1 sowie nach rechtskräftigem Abschluss eines solchen Verfahrens für forensische Dienstleistungen durch unternehmensfremde Stellen zur Aufklärung, Identifikation sowie Prävention wirtschaftskrimineller Handlungen.
Basis
Erweiterter Straf-Rechtsschutz
Versicherungssummen (nur in Verbindung mit Firmenrechtsschutz)
Komfort
ARAG Spezial Straf-Rechtsschutz
So hoch sind Sie versichert im Spezial Straf-Rechtsschutz Komfort!
Premium
ARAG Spezial Straf-Rechtsschutz
So hoch sind Sie versichert im Spezial Straf-Rechtsschutz Premium!
Unsere Partner helfen Ihnen in der Komfort- und Premiumvariante mit weitreichenden Dienstleistungen ..
Die ARAG stellt dem Versicherungsnehmer ein kostenfreies Webinar zum Themenkomplex Compliance durch ausgesuchte Experten zur Verfügung. Die Compliance-Schulung kann einmalig während der Vertragslaufzeit vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden.
Wenn Compliance-Beauftragte im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung den begründeten Verdacht auf strafrelevantes Verhalten versicherter Personen haben, übernimmt die ARAG einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten einer anwaltlichen Beratung.
Die Kostenübernahme ist im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort auf einen Betrag von 500 Euro
und Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium auf 2.500 Euro limitiert.
Voraussetzung ist, dass der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht und innerhalb der letzten drei Jahre kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit keine Zahlungen oder Assistance-Leistungen erbracht wurden.
Die ARAG trägt die Kosten für eine anwaltliche Beratung zum Korruptionsrisiko bei der erstmaligen Aufnahme von Geschäftsbeziehungen oder Aktivitäten im Ausland bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. Diese Leistung kann einmalig während der Vertragslaufzeit vom Versicherungsnehmer in Anspruch genommen werden.
Bei Fragen zum Datenschutz übernimmt die ARAG im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten einer anwaltlichen Beratung bis zu 500 Euro. Diese Fälle reichen rund um die europäische Datenschutz Grundverordnung (EU-DSGVO), oder das Bundesdatenschutz Gesetz (BDSG) zu Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung personenbezogener Daten.
Die ARAG trägt bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls wegen des Vorwurfs eines Verstoßes gegen die EU-DSGVO oder das BDSG die Kosten für eine Beratung zur Datensicherheit/eine IT-Sicherheitsinspektion
im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort bis zu 2.500 Euro
im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium bis zu 5.000 Euro
Zudem trägt die ARAG im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium unabhängig von einem Versicherungsfall einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten für eine Beratung zur Datensicherheit/eine IT-Sicherheitsinspektion bis zu 2.500 Euro. Auf Wunsch vermittelt die ARAG einen Kontakt zu einem entsprechenden Dienstleister. Voraussetzung ist, dass der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht und innerhalb der letzten drei Jahre kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit keine Zahlungen oder Assistance-Leistungen erbracht wurden.
Die ARAG trägt bei Vorliegen eines eintrittspflichtigen Versicherungsfalls wegen des Vorwurfs des Verstoßes gegen Umweltgesetze die Kosten für eine Beratung zum Umweltschutz
im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort bis zu 2.500 Euro
im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium bis zu 5.000 Euro
Zudem trägt die ARAG im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium unabhängig von einem Versicherungsfall einmalig während der Vertragslaufzeit die Kosten für eine Beratung zum Umweltschutz bis zu 2.500 Euro. Auf Wunsch vermittelt die ARAG einen Kontakt zu einem entsprechenden Dienstleister. Voraussetzung ist, dass der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht und innerhalb der letzten drei Jahre kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit keine Zahlungen oder Assistance-Leistungen erbracht wurden.
Die ARAG trägt die Kosten der anwaltlichen Beratung zur Vermeidung von Vorwürfen in Bezug auf Preis- und Ausschreibungsabsprachen bis zu einer Höhe von 2.500 Euro. Voraussetzung ist, dass der Vertrag seit mindestens drei Jahren besteht. Zudem darf innerhalb der letzten drei Jahre kein Versicherungsfall eingetreten und in dieser Zeit keine Zahlungen
oder Assistance-Leistungen erbracht worden sein. Die Leistung kann während der Vertragslaufzeit alle 5 Jahre einmalig in Anspruch genommen werden. Als Beginn der 5-Jahres-Frist gilt jeweils die letztmalige Inanspruchnahme.
Auf Anordnung des Richters finden Sie sich plötzlich in Untersuchungshaft wieder.
Keine Sorge: Wir lassen Sie jetzt nicht allein! Unsere ausgewählten Partner kümmern sich darum, dass Sie beispielsweise Medikamente erhalten und bei einem Auslandsaufenthalt gegebenenfalls mit der Botschaft oder dem Konsulat sprechen können. Wir tragen die Reisekosten für nahe Angehörige und sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug zurücktransportiert wird. Außerdem zahlen wir ein Tagegeld für den Zeitraum der Untersuchungshaft. Und auf Wunsch werden Sie, und Ihre nahen Angehörigen psychologisch betreut ...
Wir lassen Sie jetzt nicht alleine! Unsere ausgewählten Partner kümmern sich darum, dass Sie beispielsweise ...
Medikamente erhalten
bei einem Auslandsaufenthalt gegebenenfalls mit der Botschaft oder dem Konsulat sprechen können
wir tragen die Reisekosten für nahe Angehörige
sorgen dafür, dass Ihr Fahrzeug zurücktransportiert wird
außerdem zahlen wir ein Tagegeld für den Zeitraum der Untersuchungshaft
und auf Wunsch werden Sie, und Ihre nahen Angehörigen psychologisch betreut werden
Ist der Versicherte zur Aufrechterhaltung seiner Gesundheit auf verschreibungspflichtige Arzneimittel angewiesen, sorgt die ARAG Allgemeine für die Zusendung und übernimmt die Versandkosten sowie die Kosten der Abholung beim Zoll. Dies geschieht in Abstimmung mit dem Hausarzt. Voraussetzung hierfür ist, dass der Versicherte nicht in der Lage ist, das Arzneimittel vor Ort zu besorgen.
Die ARAG Allgemeine übernimmt einmalig die erforderlichen Reisekosten eines nahen Angehörigen zum Ort der U-Haft. Als nahe Angehörige gelten Ehe- und Lebenspartner sowie die Kinder des Versicherten.
Die Kosten erstattet die ARAG Allgemeine für Hin- und Rückreise bis zur Höhe
Die ARAG Allgemeine leistet zum Ausgleich von wirtschaftlichen Nachteilen für den Zeitraum der Inhaftierung an den Versicherten ein pauschales Tagegeld in Höhe von 300 Euro für maximal 180 Tage.
Kann oder darf eine versicherte Person anlässlich einer mit einem Kraftfahrzeug angetretenen dienstlich veranlassten Fahrt infolge der Anordnung und des Vollzugs der Untersuchungshaft die Rückfahrt mit diesem Fahrzeug
nicht antreten, veranlasst die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft dessen Rückführung zum gewöhnlichen Standort und übernimmt die hierdurch entstehenden Kosten bis zu 2.500 Euro je Versicherungsfall. Der Versicherungsschutz gilt nur innerhalb Europas (im geographischen Sinne). Nicht versichert ist die Rückführung von für diese Fahrt angemieteten Selbstfahrer-Vermietfahrzeugen.
Ist während der Untersuchungshaft die Betreuung von Kindern oder Haustieren zu Hause erforderlich, benennt die ARAG Allgemeine auf Anfrage eine Person, die die Betreuung der Kinder während der Abwesenheit
des Versicherten übernimmt, bzw. eine Betreuungsstelle oder Person, die die Versorgung von Haustieren des Versicherten übernimmt. Die ARAG Allgemeine Versicherungs-Aktiengesellschaft ersetzt
die Kosten für die Betreuung der Kinder am Wohnsitz bis zu 50 Euro pro Tag, maximal bis zu 1.500 Euro
die Kosten für die Betreuung der Haustiere bis zu 25 Euro pro Tag maximal bis zu 350 Euro
Diese möglichen relevanten Straftatbestände machen den Spezial Strafrechtsschutz für Unternehmen unentbehrlich! Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. Relevante Straftatbestände sind hierbei z.B. ...
Der Versicherungsschutz gilt für den Versicherungsnehmer, dessen gesetzliche Vertreter, Gesellschafter, soweit natürliche Personen, und Beirats- und Aufsichtsratsmitglieder (auch Interimsmanager). Versichert sind auch sämtliche dauerhaft oder zeitweise beschäftigten Betriebsangehörigen einschließlich der Betriebsärzte, Praktikanten und Leiharbeitnehmer sowie freie Mitarbeiter im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Versicherungsnehmer.
Externe und Interimsmandate ...Für die Mitarbeiter des Versicherungsnehmers besteht Versicherungsschutz auch für im Interesse des Versicherungsnehmers wahrgenommene externe Aufsichtsrats-, Beirats- und Verwaltungsratsmandate sowie die vorübergehende Entsendung in Leitungsorgane anderer Unternehmen.
Versicherungsschutz erhalten auch die aus den Diensten des Versicherungsnehmers ausgeschiedenen Personen für Versicherungsfälle, die sich aus ihrer früheren Tätigkeit für den Versicherungsnehmer ergeben, sofern dieser der Rechtsschutzgewährung zustimmt.
Niederlassungen im vereinbarten Geltungsbereich im In- und Ausland sind mitversichert, soweit sie nicht rechtlich selbstständig sind.
Rechtlich selbstständige Tochter- und Beteiligungsunternehmen können auf Antrag mitversichert werden, außerhalb Europas nur im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium.
Für Tochter- und/oder Mehrheitsbeteiligungs-Unternehmen, die neu gegründet oder vom Versicherungsnehmer erworben werden, besteht vertragsgemäß Versicherungsschutz ab dem Zeitpunkt der Rechtswirksamkeit des Erwerbs bzw. der Neugründung, wenn der ARAG die Veränderung spätestens drei Monate nach der nächsten Beitragshauptfälligkeit angezeigt wird. Gegebenenfalls ist eine Beitragsneufestsetzung erforderlich. Tritt also ein Versicherungsfall ein und ist eine Anzeige nicht spätestens drei Monate nach der nächsten Beitragshauptfälligkeit erfolgt, entfällt dieser Versicherungsschutz rückwirkend.
Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, der ARAG die Kosten zu erstatten, die sie für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;
Ausnahme: Eine Pflicht zur Rückerstattung besteht nicht im Strafbefehlsverfahren. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Auf eine Rückforderung verzichtet die ARAG.
... Für einige Rechtsschutz-Leistungen gilt eine bestimmte Wartezeit. Das heißt, dass die jeweiligen Leistungen Ihrer Rechtsschutz Versicherung erst versichert sind, wenn der Versicherungsfall nach Ablauf der Wartezeit eintritt. Für unseren Spezial Straf-Rechtsschutz für Firmen sollten Sie folgende Wartezeiten beachten ....
Innerhalb der Vertragslaufzeit hat der Spezial Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit. Dies bedeutet, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt. Wann der Versicherungsfall als eingetreten gilt, ist in den Allgemeine Bedingungen für die Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung 2022, S. 21, 22, 23 unter Punkt 6 ff genau definiert.
Unbekannte Versicherungsfälle (Rückwärtsversicherung) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren, deren Einleitung vor Vertragsbeginn liegt. Voraussetzung hierfür ist, dass
dies dem Versicherten bei Vertragsabschluss nicht bekannt war
der ARAG vor Vertragsabschluss alle Umstände angezeigt wurden, die auf ein möglicherweise anstehendes Verfahren hinweisen und
anderweitig hierfür kein Rechtsschutz bestand. Hiervon unberührt ist die Regelung unter Ziffer 6.2.2.
Versicherungsfälle während Vorvertrag (Versichererwechsel) Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes ersetzt, so besteht Versicherungsschutz zu den Bedingungen dieses Vertrags auch für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit vorhergehender Policen eingetreten sind. Leistungen aus den früheren Rechtsschutzverträgen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden und werden auf den Leistungsumfang dieses Vertrags angerechnet.
Voraussetzung dieser zeitlichen Ausdehnung des Versicherungsschutzes ist, dass die Versicherten bis zum Abschluss dieser Versicherung von den bereits eingetretenen Versicherungsfällen keine Kenntnis hatten und keine Leistungsablehnung des Vorversicherers wegen verspäteter Prämienzahlung, Nichtzahlung oder einer Obliegenheitsverletzung vorliegt.
im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort
wenn die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder währenddessen begangen worden sein soll
oder wenn das versicherte Unternehmen insolvent ist oder sich in freiwilliger Liquidation befindet
von drei Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden.
im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium
wenn die dem Tatvorwurf zugrunde liegende Handlung oder Unterlassung während der Vertragslaufzeit begangen wurde oder währenddessen begangen worden sein soll, von fünf Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden.
wenn das versicherte Unternehmen insolvent ist oder sich in freiwilliger Liquidation befindet, von fünf Jahren. Voraussetzung hierfür ist, dass vor Beendigung des Vertrags innerhalb eines Zeitraums von drei Jahren kein Versicherungsfall eingetreten ist und in dieser Zeit auch keine Zahlungen erbracht wurden. Nach fünf schadenfreien Jahren verlängert sich die Nachhaftungszeit auf sieben Jahre.
Weitere Voraussetzungen sind jeweils außerdem:
Es besteht kein anderer Versicherungsvertrag, aus dem der Versicherte Leistungen beanspruchen kann.
Zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung bestehen keine Beitragsrückstände.
Die ARAG Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung können Sie als Einzelabsicherung oder als Ergänzung in Kombination mit unserem ARAG Firmenrechtsschutz abschließen. Mit unserem Online Rechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Rechtsschutz Versicherung für Ihre Firma individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zuhause oder im Büro ...
Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner ...
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
IHK Versicherungsfachmann BWV
20 Jahre Rechtsschutzexperte
Berufsbezeichnung: Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, Bundesrepublik Deutschland
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Ihre Rrechtsschutz Versicherung können Sie auch telefonisch abschließen
Wenn Sie nicht genau wissen, welche Leistungs-Variante oder welche für Bausteine für Sie wichtig und richtig sind, oder einfach nur lieber persönlich beraten werden, rufen Sie einfach an ...
... wir freuen uns
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Mit unserem Online-Rechner können Sie ganz einfach in wenigen Schritten selbst die Inhalte und Bausteine für Ihre Rechtsschutz Versicherung individuell nach Ihren Bedürfnissen zusammenstellen. Sie können sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen ...
*Wenn Sie die Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz wählen, finden Sie auch die Basis Variante des Spezial Straf-Rechtsschutzes. Dieser entspricht dem dort als Zusatz Option wählbaren „Erweiterter Strafrechtsschutz“.
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Sie haben bereits einen Rechtsschutzvertrag, möchten aber zu uns wechseln? In Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz können sofort wechseln, tragen Sie einfach Ihre aktuelle Rechtsschutz Versicherung in unser Angebotsformular ein, dann rechnen wir die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherung an, maximal für drei Jahre.
Von unseren Mehr-Leistungen profitieren Sie sofort!
Bei nahtlosem Wechsel von einer anderen Gesellschaft zu uns, verzichten wir auf die Wartezeiten in den bereits versicherten Bereichen.
Sie haben einen Rechtsschutzfall, der bei uns nicht versichert ist – bei Ihrer vorherigen Rechtsschutzversicherung aber schon? - Dann regulieren wir diesen mit ab unserem Premium Schutz nach den Bedingungen Ihres unmittelbar und nahtlos vorangehenden Vorvertrages.
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Wird rechtskräftig festgestellt, dass der Versicherungsnehmer die Straftat vorsätzlich begangen hat, ist er verpflichtet, der ARAG die Kosten zu erstatten, die sie für die Verteidigung wegen des Vorwurfs eines vorsätzlichen Verhaltens getragen hat;
Ausnahme: Eine Pflicht zur Rückerstattung besteht nicht im Strafbefehlsverfahren. Dann bleibt der Versicherungsschutz auch bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer Vorsatzstraftat bestehen. Auf eine Rückforderung verzichtet die ARAG.
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Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben.
Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen.
Damit Sie möglichst schnell die erforderliche Unterstützung bekommen, haben wir z.B eine spezielle Internetseite mit relevanten Informationen eingerichtet. Und im Notfall? Wählen Sie unseren Manager-Notruf!
Unser Kollegen vom ARAG Rechtsservice helfen Ihnen gerne weiter ...
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24h-Strafverteidiger Notfall Hotline!
Im Geschäftsleben zählt Schnelligkeit. Das ist bei einem strafrechtlichen Notfall als Manager oft nicht anders. Verlassen Sie sich auf unsere schnelle und unbürokratische Unterstützung, wenn es drauf ankommt.
Ein Anruf bei der 24h-Strafverteidiger-Hotline genügt – und schon steht Ihnen auf Wunsch ein Rechtsanwalt telefonisch sofort bei.
Wir machen es Ihnen einfacht! Damit Sie möglichst schnell die erforderliche Unterstützung bekommen, haben wir eine spezielle Internetseite mit relevanten Informationen eingerichtet:
Greifen Sie per Smartphone oder Tablet direkt auf wichtige Inhalte zu. Außerdem finden Sie hilfreiche Ratgeber und jede Menge Wissenswertes, zum Beispiel eine Checkliste für den strafrechtlichen Notfall.
Hier finden Sie über 1.000 Musterschreiben und Verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich.
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Mit unserem ARAG Schadentracking können Sie jederzeit den Barbeitungsstand Ihres Anliegens verfolgen.
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Hier können Sie einen durch die ARAG vermittelten Mediator zur außergerichtlichen Streitbeilegung einschalten ...
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Manager und Führungskräfte haben weitreichende Befugnisse. Entsprechend groß sind ihre Handlungsmöglichkeiten. Und falls sie mal eine falsche Entscheidung fällen sollten oder ihnen dies vorgeworfen wird? Schon der bloße Verdacht einer Straftat kann Ihren guten Ruf und den des Unternehmens ins Wanken bringen. So helfen wir sogar bei dem Vorwurf, eine Straftat vorsätzlich begangen zu haben.
Sie können sich je nach Leistungsvariante auf unsere Kosten vorsorglich von einem Anwalt beraten lassen, um ein unmittelbar bevorstehendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden oder wenn eine Durchsuchung droht. Auf Wunsch erfolgt dann Ihre persönliche Anwaltsberatung in Ihren Geschäftsräumen – bequemer geht’s nicht. Zusätzlich tragen wir im Rahmen Ihrer Verteidigung die Kosten für einen Sachverständigen, auch als Parteigutachten. In Abstimmung mit uns zahlen wir sogar die Kosten für einen privaten Ermittler. Und wir zahlen auch für den anwaltlichen Beistand Ihrer Entlastungszeugen.
Kostenschutz besteht für anwaltliche Leistungen in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren sowie für die anwaltliche Strafverteidigung Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung.
Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der versicherten Leistungen sowie Kosten
Der Spezial Straf-Rechtsschutz schützt Sie vor Kosten in Verfahren wegen des Vorwurfs der Verletzung von Vorschriften des Straf-, Ordnungswidrigkeiten-, Disziplinar- oder Standesrechts einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung.
Der Versicherungsschutz bezieht sich auf Handlungen und Unterlassungen im Zusammenhang mit dem Betrieb des im Versicherungsschein beschriebenen Unternehmens.
Der erweiterte Strafrechtsschutz bietet Schutz im Rahmen der Basis Variante des Spezial-Strafrechtsschutz bei dem Vorwurf eines vorsätzlichen Vergehens. Vergehen sind Straftaten, die im Mindestmaß mit einer Freiheitsstrafe von unter einem Jahr oder Geldstrafe bedroht sind. Der Erweiterte Strafrechtsschutz kann nur in Verbindung mit dem Firmenrechtsschutz abgeschlossen werden.
Kostenschutz besteht für anwaltliche Leistungen in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren sowie für die anwaltliche Strafverteidigung Verteidigung in Straf-, Ordnungswidrigkeiten Verfahren sowie in disziplinar- oder standesrechtlichen Verfahren einschließlich der Verfahren zur Strafvollstreckung.
Sie können sich je nach Leistungsvariante auf unsere Kosten vorsorglich von einem Anwalt beraten lassen, um ein unmittelbar bevorstehendes Ermittlungsverfahren zu vermeiden oder wenn eine Durchsuchung droht. Auf Wunsch erfolgt dann Ihre persönliche Anwaltsberatung in Ihren Geschäftsräumen – bequemer geht’s nicht. Zusätzlich tragen wir im Rahmen Ihrer Verteidigung die Kosten für einen Sachverständigen, auch als Parteigutachten. In Abstimmung mit uns zahlen wir sogar die Kosten für einen privaten Ermittler. Und wir zahlen auch für den anwaltlichen Beistand Ihrer Entlastungszeugen.
Hier finden Sie eine detaillierte Auflistung der versicherten Leistungen sowie Kosten
Innerhalb der Vertragslaufzeit
hat der Spezial Straf-Rechtsschutz keine Wartezeit. Dies bedeutet, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Vertragsbeginn eintritt. Wann der Versicherungsfall als eingetreten gilt, ist in den Allgemeine Bedingungen für die Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung 2022, S. 21, 22, 23 unter Punkt 6 ff genau definiert.
Unbekannte Versicherungsfälle (Rückwärtsversicherung) Der Versicherungsschutz erstreckt sich auf strafrechtliche Ermittlungsverfahren, deren Einleitung vor Vertragsbeginn liegt. Voraussetzung hierfür ist, dass
Versicherungsfälle während Vorvertrag (Versichererwechsel) Wird eine andere Versicherung der vorliegenden Art durch diese Versicherung ohne zeitliche Unterbrechung des Versicherungsschutzes ersetzt, so besteht Versicherungsschutz zu den Bedingungen dieses Vertrags auch für Versicherungsfälle, die während der Laufzeit vorhergehender Policen eingetreten sind. Leistungen aus den früheren Rechtsschutzverträgen müssen vorrangig in Anspruch genommen werden und werden auf den Leistungsumfang dieses Vertrags angerechnet.
Voraussetzung dieser zeitlichen Ausdehnung des Versicherungsschutzes ist, dass die Versicherten bis zum Abschluss dieser Versicherung von den bereits eingetretenen Versicherungsfällen keine Kenntnis hatten und keine Leistungsablehnung des Vorversicherers wegen verspäteter Prämienzahlung, Nichtzahlung oder einer Obliegenheitsverletzung vorliegt.
Nachhaftung nach Vertragsende:
im Spezial-Straf-Rechtsschutz Komfort
im Spezial-Straf-Rechtsschutz Premium
Weitere Voraussetzungen sind jeweils außerdem:
Der Versicherungsschutz entfällt bei rechtskräftiger Verurteilung wegen einer vorsätzlich begangenen Straftat. In diesem Fall hat der Versicherte die erbrachten Leistungen zurückzuerstatten. Bei rechtskräftiger Verurteilung sowohl wegen Vorsatzes als auch wegen Fahrlässigkeit besteht diese Rückzahlungspflicht nur insoweit, als Vorsatz betroffen ist. Der jeweilige Anteil berechnet sich nach Gewicht und Bedeutung der einzelnen Vorwürfe im Gesamtzusammenhang (insbesondere dem Anteil am verhängten Strafmaß).
Eine Pflicht zur Rückerstattung besteht nicht
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Quelle: Den Leistungsinhalten der auf dieser Seite angebotenen Spezial Straf-Rechtsschutz Versicherung liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (Allgemeine Bedingungen für die Spezial-Straf-, Vermögensschaden- und Anstellungsvertrags Rechtsschutzversicherung SVA 2022 Stand 10.2022 der ARAG SE) zugrunde.
Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiters Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
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