Kaufverträge!
Kaufverträge!
Dienstleistungsverträge!
Herstellungsverträge!
Reparaturverträge!
Installationsverträge!
Kostenschutz bei vertraglichen
Konflikten mit Kunden oder Lieferanten
(Klausel 6 ARB 2022)
Der Firmen Vertragsrechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten vor deutschen Gerichten bei rechtlichen Streitigkeiten im gewerblichen Vertrags- und Sachenrecht im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit ab. Beispielsweise in Bezug auf Kunden oder Lieferanten, Dienstleistern, Beratern ...
Wir tragen für Sie die Kosten, wenn Sie vor einem deutschen Gericht Ihr gutes Recht einfordern. Ganz gleich, ob Sie selbst vertragliche Ansprüche geltend machen oder die Ihres Vertragspartners abwehren wollen. Auch wenn es darum geht, eine unberechtigte Forderung aus einem Vertrag abzuwehren oder einen Vertrag prüfen zu lassen ...
Wir unterstützen Sie außergerichtlich mit unserer Wirtschaftsmediation dabei, Ihren Konflikt zu lösen. Im Idealfall lässt sich eine wertvolle Geschäftsbeziehung dadurch erhalten. Bei offenen Forderungen steht Ihnen zusätzlich unser Onlineinkasso zur Verfügung. Bei Erfolg erhalten Sie die Beträge ohne Abzüge. Falls die Forderung bestritten wird, haben Sie dennoch die Möglichkeit, diese mit Unterstützung Ihres Vertragsrechtsschutzes gerichtlich einzufordern ...
Für den Vertragsrechtsschutz für Firmen gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Sie sind versichert, wenn der Verstoß gegen einen Vertrag nach Ablauf der Wartezeit erfolgt. Der Versicherungsschutz gilt bei Streitigkeiten vor deutschen Gerichten ab einem Mindeststreitwert in Höhe von 300 Euro. Der ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz kann nur in Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz für Selbstständige in den Varianten Komfort und Premium als Zusatzbaustein abgeschlossen werden ...
2.
Ein Kunde weigert sich, seine Rechnung zu begleichen, weil er behauptet, dass es einen Mangel gibt? Ihr Lieferant weigert sich, die defekte Ware auszutauschen? Mit dem ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz schützen wir Sie als Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen in diesen und ähnlichen Fällen. Hier finden Sie einige Beispiele aus der Praxis, z.B. bei ...
* Die Beauftragung des Online Forderungsmanagements oder des Mediationsverfahrens sind nicht Voraussetzung für die Nutzung des Firmen Vertragsrechtsschutzes, helfen Ihnen jedoch außergerichtliche Kosten zu vermeiden, denn der Vertragsrechtsschutz greift erst ab Eröffnung eines Gerichtsverfahrens.
Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Waren
Installations- oder Reparaturaufträgen
Herstellungs- oder Dienstleistungsverträgen
Verträgen mit Kunden/Lieferanten im Produktions- oder Dienstleistungsbereich
der Durchsetzung offener Forderungen
Beraterverträgen, zum Beispiel mit Steuer- oder Unternehmensberater
Bank- oder Kreditverträgen
Die Situation: Als Hotelbesitzer vermieten Sie ein größeres Zimmer-Kontingent an die Seminar-Teilnehmer eines Unternehmens. Kurz vor Tagungsbeginn sagt Ihr Ansprechpartner das einwöchige Seminar ohne triftigen Grund ab und storniert die Zimmer – die Zahlung der fälligen Stornogebühr wird jedoch verweigert. Dadurch bleiben Sie auf den Kosten sitzen.
Die Lösung: Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie vor Gericht zu Ihrem Recht kommen wollen. Wir übernehmen die Kosten für einen Anwalt, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung vor Gericht unterstützt, sowie die Gerichtskosten.
Die Situation: Ihr Sanitär- und Heizungsbetrieb baut einem gewerblichen Kunden nach individueller Absprache eine neue Gastherme im Wert von 10.000 Euro ein. Trotz termin- und fachgerechter Installation will der Auftraggeber die Rechnung nicht begleichen.
Die Lösung:* Übergeben Sie das Inkasso Ihrer unstreitigen Forderungen unserem externen Inkassopartner. Wird die Forderung nicht bestritten, wird das Inkassoverfahren bis einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben - Sie erhalten 100 % der eingeriebenen Beträge.
Wenn Ihr Kunde die Forderung bestreitet, haben Sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Wirtschafts-Mediations-Verfahren in Anspruch zu nehmen. Ein von uns vermittelter und bezahlter Mediator steht Ihnen und der Gegenseite zur Seite, um den Kern des Konflikts zu erforschen und eine optimale Lösung für beide Parteien zu finden. Auf diese Weise kann die Zusammenarbeit mit einem guten Gefühl fortgesetzt werden und die Kundenbeziehung bleibt erhalten.
Falls auch das nicht zum gewünschten Ergebnis führt und keine zufriedenstellende Lösung erzielt wird, haben Sie natürlich im Anschluss die Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Wir tragen die Kosten für das Verfahren und den Anwalt, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht unterstützt.
3.
Für Rechtsanwaltskosten ist der Streitwert maßgeblich. Dazu kommen Schreibauslagen, Fotokopien und Mehrwertsteuer. Bereits in der 1. Instanz können Rechtsanwaltskosten schnell auf vier- bis fünfstellige Beträge klettern. Wir übernehmen für Sie im Rahmen des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes (RVG) die ...
Die ARAG Firmen Vertragsrechtsschutz Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor Prozesskosten. Neben der Übernahme Ihrer Anwaltsgebühren decken wir auch die Kosten für Gerichtsverfahren, Entschädigung von Zeugen sowie von Gericht bestellte Sachverständige. Zudem tragen wir die Kosten der Gegenseite, falls Sie dazu vom Gericht verpflichtet werden.
Im außergerichtlichen Bereich übernehmen wir die Kosten für Wirtschafts-Mediationsverfahren, das Online Forderungsmanagement* und die Telefonische Erstberatung ARAG JuraTel. Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz bietet Ihnen diesen umfassenden Schutz in gerichtlichen Verfahren und übernimmt für Sie ...
Auch für die Gerichtskosten ist der Streitwert maßgeblich. Bereits in der 1. Instanz können Prozesskosten schnell auf vier- bis fünfstellige Beträge klettern. Wir übernehmen für Sie die Kosten für
Wir übernehmen für Sie die Gerichtsgebühren! Im Zivilgerichtsverfahren werden für das Gericht Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert richten. Für einen Streitwert von 2.500 Euro beträgt beispielsweise die 1-fache Gebühr 119 Euro.
Die 1-fache Gebühr ist eine reine Rechengröße, die sich je nach Instanz vervielfacht. So wird in der 1. Instanz bereits die 3-fache, in der Berufung die 4-fache und bei der Revision die 5fache Gebühr berechnet.
Gerichtsauslagen, die manchmal höher sind als die eigentlichen Gerichtsgebühren, diese fallen zusätzlich an. Zu den Auslagen gehören z.B. Kosten für ...
Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, übernehmen wir in Deutschland für einen von uns vorgeschlagenen Mediator Kosten bis zu 3.000 Euro je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch nicht mehr als 6.000 Euro. (Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.)
Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten für Sie und die versicherten Personen.
Die Kosten der Mediation übernehmen wir, soweit der betroffene Deckungsbereich (Beispiel: beruflicher Bereich, Immobilienbereich, Verkehrsbereich) im Rechtsschutzvertrag vereinbart ist oder unverzüglich eingeschlossen wird.
Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, bestehend aus Gerichtsgebühren und Gerichtsauslagen, für das Verfahren, sobald es beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig.
Wer den Fall verliert, trägt alle Kosten – auch die Rechtsanwaltskosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt!
In diesem Fall übernehmen wir auch die Kosten des Gegners zu denen Sie verpflichtet werden.
*Für den außergerichtlichen Bereich steht Ihnen zusätzlich im Falle ausstehender Zahlungen unser Online-Forderungsmanagement zur Verfügung. Bei erfolgreicher Eintreibung erhalten Sie die Beträge ohne Abzüge. Wenn die Forderung bestritten wird, haben Sie dennoch die Möglichkeit, diese mit Unterstützung unseres Vertragsrechtsschutzes gerichtlich einzufordern.
4.
Der Vertragsrechtsschutz für Firmen ist gekoppelt an unseren Firmenrechtsschutz. Dieser beinhaltet zusätzlich Leistungen, die Sie bei vertraglichen Streitigkeiten auch außergerichtlich nutzen können, sogar rückwirkend, wie beispielsweise unsere Telefonische Rechtsberatung ARAG JuraTel®, unsere Mediationsverfahren oder unser Online-Vertragscheck. Diese Leistungen haben Sie unabhängig von der gewählten Leistungsvariante immer automatisch mitversichert!
Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit telefonisch von einem Fachanwalt beraten zu lassen oder Streitigkeiten außergerichtlich durch einen Mediator beilegen zu lassen, auch zu bereits eingetretenen Fällen. Ebenso können bereits bestehende, Mietverträge, Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse online überprüft werden.
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Ganz gleich wann Sie einen juristischen Rat brauchen – greifen Sie kurzerhand zum Telefon und sprechen Sie mit einem Anwalt. Das geht auch nachts, damit Sie beruhigt schlafen können.
Anwälte beraten Sie in jedem Rechtsgebiet, auch zum gewerblichen Vertragsrecht und sogar zu nicht mitversicherten Rechtsgebieten und auch zu Fällen, die bereits vor Abschluss des Rechtsschutz Vertrages eingetreten sind.
(Keine Wartezeit, auch rückwirkend, keine Selbstbeteiligung)
Sie haben eine konkrete Rechtsfrage, aber keine Zeit für einen Termin? Wir stellen Ihnen Juristen online zur Seite, die Sie im persönlichen Chat zu allen Sachverhalten des deutschen Rechts beraten, auch zum Vertragsrecht für Selbstständige - sogar zu Fällen, die bereits vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages eingetreten sind!
Unser Rechtsanwaltsnetzwerk umfasst über 3.000 Anwälte!
(Keine Wartezeit, ohne Selbstbeteiligung, auch rückwirkend)
Mediatoren helfen, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Dabei erarbeiten die Konfliktparteien mit Unterstützung des unabhängigen Dritten eine faire, für beide Seiten optimale Lösung. Die Mediation ist in unserem Rechtsschutz immer inklusive – auf Wunsch vermitteln wir Sie mit speziell ausgebildeten Mediatoren. In zwei von drei Mediationsfällen kommt es so nach unserer Erfahrung zu einer außergerichtlichen Einigung. Das Ergebnis wird auf Wunsch schriftlich festgehalten.
(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/
ohne Selbstbeteiligung)
In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel:
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/
ohne Selbstbeteiligung)
Mithilfe spezieller Berechnungsmethoden und Software können Sie beispielsweise bestimmte Ansprüche einfach online ermitteln und ohne bürokratischen Aufwand durchsetzen.
Beauftragen Sie einfach den von uns vermittelten Dienstleister. Dieser trägt Ihnen gegenüber die Verantwortung für die Durchführung Ihres Auftrags. Die Kosten dafür übernehmen wir. Übrigens: Natürlich können Sie danach zusätzlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/
ohne Selbstbeteiligung)
Ob Sie rechtliche Fragen zu einem Vertrag haben, ein Arbeitszeugnis oder Ihre Online-Präsenz von Experten beurteilen lassen wollen: Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Anwalt, der Ihr Anliegen klärt. Ganz praktisch online oder am Telefon.
Sogar vollständige Verträge, die bereits vor dem Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung geschlossen worden sind, können Sie prüfen lassen – selbst ohne konkrete Rechtsfrage.
(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/
ohne Selbstbeteiligung)
5.
Für den ARAG Firmen Vertragsrechtsschutz nach Klausel 6 der ARB 2024 gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, Sie sind in diesem Bereich versichert, wenn der Rechtsschutzfall, also der Verstoß gegen einen Vertrag erstmalig nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn des Rechtsschutzvertrages eintritt.
Der Vertragsrechtsschutz stellt eine optionale Ergänzung zum Firmenrechtsschutz dar und umfasst, abhängig von der gewählten Variante und dem spezifischen Baustein, zusätzliche Leistungen mit weiteren variierenden Wartezeiten. Diese finden Sie hier ausführlich aufgelistet ....
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Diese Rechtsschutz Leistungen haben keine Wartezeit, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Versicherungsbeginn eintritt:
Sie sind versichert, wenn der Fall frühestens 3 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt:
Sie sind versichert, wenn der Fall frühestens 6 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt:
*Quelle: § 4 der ARB 2024, S. 37, 38, 39,
6.
Was der Vertragsrechtsschutz für Firmen kostet, hängt von der Branche und des Bruttojahresumsatzes des Versicherungsnehmers ab. Darüber hinaus ist der Firmen Vertragsrechtsschutz immer als Zusatzrisiko an den Firmenrechtsschutz nach § 28 ARB gekoppelt.
Aus diesem Grund kommt es zusätzlich auf die Anzahl der Mitarbeiter, den gewählten Leistungsumfang sowie die Leistungsvariante der Firmenrechtsschutz Versicherung an. Bei Speditionen und sonstigen sogenannten fahrzeugintensiven Branchen gilt bis vier Firmenfahrzeuge eine Beitragspauschale. Ab 5 Fahrzeugen ist dann auch die Anzahl der Fahrzeuge ausschlaggebend.
Wenn Sie Fragen haben oder wir Ihnen bei der Angebotsberechnung telefonisch behilflich sein können, klicken Sie einfach am rechten Bildschirmrand auf den Button mit dem Telefonhörer – wir freuen uns auf Ihren Anruf!
Wenn Sie gerne selbst Ihr Angebot berechnen und als PDF herunterladen, oder Ihre Versicherung direkt online abschließen möchten ...
Klicken Sie hierfür einfach
auf die gelben Buttons ...
7.
Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsrechtsschutz für Firmen und Selbstständige ein optionaler Zusatzbaustein ist und auf Wunsch in der Auswahl des Beitragsrechners angeklickt werden muss!
Wenn Ihre Branche im Onlinerechner nicht aufgeführt wird, oder der Button "Firmen Vertragsrechtsschutz" für Ihre Branche nicht angezeigt wird oder ein Mischbetrieb vorliegt, fordern Sie bitte Ihr Angebot mithilfe des
ARAG FVRS Beurteilungsbogens an.
Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.
Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.
Sie können Ihre Versicherung völlig stressfrei abschließen, rund um die Uhr. Ganz bequem vom Sofa aus, aus dem Büro oder wo es für Sie am besten ist. Sie benötigen keinen Termin und entscheiden selbst über Ort und Zeitpunkt. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne weiter und wenn Sie möchten, nehmen wir auch gerne Ihren Antrag telefonisch auf.
Sie können Sie uns in der Zeit von 8:00 Uhr – 22:00 Uhr und am Wochenende von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 02238 94190 88 erreichen.
Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner ...
Ihr Ansprechpartner
Thomas S. Cremer
ARAG Generalagentur
Expertise
Rechtsschutzexperte
seit über 20 Jahren
Qualifikation
IHK Versicherungs-Fachmann BWV
Berufsbezeichnung
Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO,
Bundesrepublik Deutschland
Erreichbar
Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr
Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr
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Sie haben die Wahl zwischen jährlicher Laufzeit, drei Jahren Laufzeit oder fünf Jahren Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde.
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Ihr 14-tägige Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins. Wenn Sie Ihren Antrag widerrufen möchten, senden Sie Ihren Widerruf einfach an folgende E-Mail Adresse …
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*Bitte beachten Sie, dass der Vertragsrechtsschutz für Firmen und Selbstständige ein optionaler Zusatzbaustein ist und auf Wunsch in der Auswahl des Beitragsrechners angeklickt werden muss!
Wenn Ihre Branche im Online-Rechner nicht aufgeführt wird, oder der Button "Firmenvertragsrechtsschutz" für Ihre Branche nicht angezeigt wird oder ein Mischbetrieb vorliegt, fordern Sie bitte Ihr Angebot mithilfe des ARAG FVRS Beurteilungsbogens an.
8.
Selbst in der besten Versicherung kann nicht alles versichrt werden, da sonst unter anderem die Prämien nicht mehr kalkulierbar wären. Deshalb ist der Versicherungsschutz für Streitigkeitigkeiten aus diesen Bereichen leider ausgeschlossen ....
Die vollständige Auflistung können Sie unseren für die Angebote dieser Webseite gültigen ARBs unter Klausel 6 ARB S. 87 sowie § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten S. 33, 34, 35 entnehmen.
Auch die beste Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Rechtsgebiete abdecken. Es gibt einige wenige Bereiche, deren Einschluss die Versicherungsprämien extrem verteuern würden.
So haben Sie z.B. in folgenden Fällen keinen Versicherungsschutz - Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit
Die vollständige Auflistung können Sie unseren für die Angebote dieser Webseite gültigen ARBs unter
§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten S. 33, 34, 35 entnehmen.
9.
Da der Vertragsrechtsschutz ein Zusatzbaustein zu unserem ARAG Firmenrechtsschutz ist, sind die Rechtsschutzleistungen des Bausteins Firma immer mitversichert. Individuell können Sie die Bausteine Gewerbeimmobilie, Arbeitgeberrechtsschutz und Firmenfahrzeuge hinzuwählen. Darüber hinaus können Sie Ihren Schutz mit innovativen Zusatzbausteinen ergänzen. Alle wichtigen Informationen, wie versicherte Leistungen, die Unterschiede zwischen den Leistungsvarianten, Beispiele, versicherte Kosten, versicherte Rechtsgebiete, wann und wie Sie Ihre Versicherung nutzen können, erfahren Sie hier ...
Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Firmenrechtsschutzversicherung und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten aus Konflikten im Zusammenhang mit Ihrer Firma zu schützen.
Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Internetrechtsschutz Versicherung ARAG web@ktiv und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten aus Konflikten im Zusammenhang mit Ihrer Firmenwebseite zu schützen.
Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Spezial Strafrechtsschutz Versicherung und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten zu schützen, die aus Konflikten im Zusammenhang mit einem gegen Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Unternehmen gerichteten Vorwurf von Straftaten entstehen können.
Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Vermögensschaden Rechtsschutz Versicherung und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten zu schützen, die aus Konflikten bezüglich eines gegen Sie oder Ihr Unternehmen gerichteten Schadensersatzanspruchs wegen Vermögensschäden entstehen können.
10.
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz erhält der Versicherungsnehmer für die gerichtliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen aus Streitigkeiten im Vertrags- und Sachenrecht mit Kunden oder Lieferanten hinsichtlich der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei Streitigkeiten aus
Was der Firmenvertragsrechtsschutz kostet, hängt von der Branche und des Bruttojahresumsatzes des Versicherungsnehmers ab. Darüber hinaus ist der Firmen Vertragsrechtsschutz nur als Zusatzrisiko zum Firmenrechtsschutz nach § 28 ARB erhältlich. Aus diesem Grund kommt es zusätzlich auf die Anzahl der Mitarbeiter, den gewählten Leistungsumfang sowie die Leistungsvariante der Firmenrechtsschutz Versicherung an. Bei Speditionen und sonstigen sogenannten fahrzeugintensiven Branchen gilt bis vier Firmenfahrzeuge eine Beitragspauschale. Ab 5 Fahrzeugen ist dann auch die Anzahl der Fahrzeuge ausschlaggebend.
Hier können Sie schnell und einfach den Beitrag für Ihre Gewerberechtsschutzversicherung online berechnen:
Für den ARAG Firmen Vertragsrechtsschutz nach Klausel 6 der ARB 2024 gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, Sie sind in diesem Bereich versichert, wenn der Rechtsschutzfall erstmalig nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn des Rechtsschutzvertrages eintritt.
Wenn Sie nahtlos zu uns wechseln, also zum gleichen Tag des Ablaufs bei Ihrer jetzigen Gesellschaft, verzichten wir auf die Wartezeiten in den bereits bei Ihrer vorherigen Gesellschaft versicherten Bereichen.
§ 4 a Versichererwechsel
(1) Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nachteile haben, besteht uns gegenüber Anspruch auf Versicherungsschutz in folgenden Fällen (dies gilt abweichend von § 4 Absatz 4):
Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit eingetreten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn ein Fall des § 4 Absatz 4 a vorliegt.
Voraussetzung für Versicherungsschutz ist in allen eben genannten Fällen, dass
(2) Endet die bisherige Versicherung für das beantragte Risiko um 24.00 Uhr des Vortags, so beginnt der Versicherungsschutz bei uns bereits um 0.00 Uhr des Tages, an dem Versicherungsschutz beantragt wird.
Die Vertragslaufzeit können Sie bei Abschluss selbst festlegen. Wählen Sie beitragsneutral zwischen 1 Jahr, 2 Jahren oder 3 Jahren.
In allen drei Auswahlmöglichkeiten verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.
Wir haben die passende Rechtsschutzversicherung für jede Branche und Unternehmensform, wie zum Beispiel für
Den Zusatzbaustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz können wir ca. 500 Branchen anbieten. Dies Branchen können leider nicht den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz hinzubuchen:
X Banken
X Finanzberater
X Handelsvertreter
X Rechtsanwälte
X Vermögensverwalter
X Wett- und Lotteriewesen
Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Selbstständige zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut". Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (1,9 )".
Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Selbstständige zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut". Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (1,9 )".
Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Selbstständige zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut". Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (1,9 )".
die Rating Agentur Franke und Bornberg hat unseren Firmenrechtsschutz Premium mit der Note "Hervorragend" (Note 0,5) bewertet
die Rating Agentur Franke und Bornberg hat unseren Firmenrechtsschutz Premium mit der Note "Sehr Gut" (Note 1,3) bewertet
Darüber hinaus können Sie, als sinnvolle Ergänzung, mit unserem ARAG Privatrechtsschutz Ihre privaten Verträge, wie z.B. private Versicherungsverträge, mit unserem ARAG Vermieterrechtsschutz die Mietverträge mit Ihren Mietern, oder mit unserem ARAG Verkehrsrechtsschutz Ihre KFZ Kauf-, Leasing-, oder Reparaturverträge gegen die Kosten aus Rechtsstreitigkeiten schützen.
Sie befinden sich auf unserer Seite ARAG Firmen-Vertrags-Rechtsschutz .
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Quelle: Den Leistungsinhalten der auf dieser Seite angebotenen Rechtsschutzversicherung liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2024) Leistungsübersicht, Versicherteninformation und Bedingungen Stand 01.10.2022 zugrunde. Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
Autor der Seite: Thomas S. Cremer · ARAG Generalagentur
seit 2002 · Versicherungsfachmann BWV
IHK-Register-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34
Quellen:
Den auf diesen Seiten beschriebenen Rechtsschutzversicherungen liegen die Leistungsübersichten und Bedingungen der
ARAG allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung
zugrunde.
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiteres Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14- tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
ARAG Generalagentur
Thomas S. Cremer
Robert-Perthel-Str. 4,
50739 Köln
IHK-Register-Nr.:
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Autor dieser Webseite: Thomas S. Cremer
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