ARAG Firmen Vertragsrechtsschutz

ARAG Firmenvertragsrechtsschutz

ARAG
Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Kaufverträge!

Dienstleistungsverträge!

Herstellungsverträge!

Reparaturverträge!

Installationsverträge!

ARAG
Vertrags-Rechtsschutz

Kostenschutz bei vertraglichen

Konflikten mit Kunden oder Lieferanten

 (Klausel 6 ARB 2022)


Was ist Firmen Vertragsrechtsschutz?

Der Firmen Vertragsrechtsschutz deckt die Anwalts- und Gerichtskosten vor deutschen Gerichten bei rechtlichen Streitigkeiten im gewerblichen Vertrags- und Sachenrecht im Zusammenhang mit Ihrer gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit ab. Beispielsweise in Bezug auf Kunden oder Lieferanten, Dienstleistern, Beratern ...

Was deckt der Vertrags-Rechtsschutz ab? 

Wir tragen für Sie die Kosten, wenn Sie vor einem deutschen Gericht Ihr gutes Recht einfordern. Ganz gleich, ob Sie selbst vertragliche Ansprüche geltend machen oder die Ihres Vertragspartners abwehren wollen. Auch wenn es darum geht, eine unberechtigte Forderung aus einem Vertrag abzuwehren oder einen Vertrag prüfen zu lassen  ...

Was sind Ihre Vorteile
bei der ARAG?

Wir unterstützen Sie außergerichtlich mit unserer Wirtschaftsmediation dabei, Ihren Konflikt zu lösen. Im Idealfall lässt sich eine wertvolle Geschäftsbeziehung dadurch erhalten. Bei offenen Forderungen steht Ihnen zusätzlich unser Onlineinkasso zur Verfügung. Bei Erfolg erhalten Sie die Beträge ohne Abzüge. Falls die Forderung bestritten wird, haben Sie dennoch die Möglichkeit, diese mit Unterstützung Ihres Vertragsrechtsschutzes gerichtlich einzufordern ...

Wann greift der Vertragsrechtsschutz?

Für den Vertragsrechtsschutz für Firmen gilt eine Wartezeit von drei Monaten.  Sie sind versichert, wenn der Verstoß gegen einen Vertrag nach Ablauf der Wartezeit erfolgt. Der Versicherungsschutz gilt bei Streitigkeiten vor deutschen Gerichten ab einem Mindeststreitwert in Höhe von 300 Euro. Der ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz kann nur in Kombination mit unserem Firmenrechtsschutz für Selbstständige in den Varianten Komfort und Premium als Zusatzbaustein abgeschlossen werden ...



Wann hilft Ihnen der Vertragsrechtsschutz für Firmen? 

2.

Ein Kunde weigert sich, seine Rechnung zu begleichen, weil er behauptet, dass es einen Mangel gibt? Ihr Lieferant weigert sich, die defekte Ware auszutauschen? Mit dem ARAG Firmenvertrags-Rechtsschutz schützen wir Sie als Selbstständigen, Freiberufler oder Unternehmer bei gerichtlichen Streitigkeiten aus Verträgen in diesen und ähnlichen Fällen. Hier finden Sie einige Beispiele aus der Praxis, z.B. bei ...

* Die Beauftragung des Online Forderungsmanagements oder des Mediationsverfahrens sind nicht Voraussetzung für die Nutzung des Firmen Vertragsrechtsschutzes, helfen Ihnen jedoch außergerichtliche Kosten zu vermeiden, denn der Vertragsrechtsschutz greift erst ab Eröffnung eines Gerichtsverfahrens.

Verträgen über den Kauf oder Verkauf von Waren

Installations- oder Reparaturaufträgen

Herstellungs- oder Dienstleistungsverträgen

Verträgen mit Kunden/Lieferanten im Produktions- oder Dienstleistungsbereich

der Durchsetzung offener Forderungen

Beraterverträgen, zum Beispiel mit Steuer- oder Unternehmensberater

Bank- oder Kreditverträgen

Ein Beispiel wie Ihnen die Versicherung gerichtlich hilft …

Schaden Beispiel aus der Praxis für Vertragsverletzungen …


Die Situation: Als Hotelbesitzer vermieten Sie ein größeres Zimmer-Kontingent an die Seminar-Teilnehmer eines Unternehmens. Kurz vor Tagungsbeginn sagt Ihr Ansprechpartner das einwöchige Seminar ohne triftigen Grund ab und storniert die Zimmer – die Zahlung der fälligen Stornogebühr wird jedoch verweigert. Dadurch bleiben Sie auf den Kosten sitzen.


Die Lösung: Wir stehen Ihnen zur Seite, wenn Sie vor Gericht zu Ihrem Recht kommen wollen. Wir übernehmen die Kosten für einen Anwalt, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Forderung vor Gericht unterstützt, sowie die Gerichtskosten.


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Ein Beispiel wie Ihnen die Versicherung außergerichtlich hilft …

Schaden Beispiel aus der Praxis für strittige Forderungen …

Die Situation: Ihr Sanitär- und Heizungsbetrieb baut einem gewerblichen Kunden nach individueller Absprache eine neue Gastherme im Wert von 10.000 Euro ein. Trotz termin- und fachgerechter Installation will der Auftraggeber die Rechnung nicht begleichen.


Die Lösung:* Übergeben Sie das Inkasso Ihrer unstreitigen Forderungen unserem externen Inkassopartner. Wird die Forderung nicht bestritten, wird das Inkassoverfahren bis einschließlich des gerichtlichen Mahnverfahrens betrieben - Sie erhalten 100 % der eingeriebenen Beträge. 


Wenn Ihr Kunde die Forderung bestreitet, haben Sie die Möglichkeit, ein außergerichtliches Wirtschafts-Mediations-Verfahren in Anspruch zu nehmen. Ein von uns vermittelter und bezahlter Mediator steht Ihnen und der Gegenseite zur Seite, um den Kern des Konflikts zu erforschen und eine optimale Lösung für beide Parteien zu finden. Auf diese Weise kann die Zusammenarbeit mit einem guten Gefühl fortgesetzt werden und die Kundenbeziehung bleibt erhalten.


Falls auch das nicht zum gewünschten Ergebnis führt und keine zufriedenstellende Lösung erzielt wird, haben Sie natürlich im Anschluss die Möglichkeit, Ihre Ansprüche vor Gericht geltend zu machen. Wir tragen die Kosten für das Verfahren und den Anwalt, der Sie bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche vor Gericht unterstützt.


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Welche Kosten sind im Vertragsrechtsschutz versichert?

3.

Ihre Anwaltskosten!

Die Vertragsrechtsschutz Versicherung deckt Ihre Anwaltskosten!

Für Rechtsanwaltskosten ist der Streitwert maßgeblich. Dazu kommen Schreibauslagen, Fotokopien und Mehrwertsteuer. Bereits in der 1. Instanz können Rechtsanwaltskosten schnell auf vier- bis fünfstellige Beträge klettern. Wir übernehmen für Sie im Rahmen des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes (RVG) die ...


  • Verfahrensgebühr Fertigung von Klageschrift oder Berufung
  • Terminsgebühr Teilnahme an Terminen vor Gericht oder außergerichtlich mit dem Gegner
  • Einigungsgebühr Mitwirkung beim Abschluss von Vergleich oder Einigung
Kostenrechner!

Die ARAG Firmen Vertragsrechtsschutz Versicherung bietet Ihnen einen umfassenden Schutz vor Prozesskosten. Neben der Übernahme Ihrer Anwaltsgebühren decken wir auch die Kosten für Gerichtsverfahren, Entschädigung von Zeugen sowie von Gericht bestellte Sachverständige. Zudem tragen wir die Kosten der Gegenseite, falls Sie dazu vom Gericht verpflichtet werden. 


Im außergerichtlichen Bereich übernehmen wir die Kosten für Wirtschafts-Mediationsverfahren, das Online Forderungsmanagement* und die Telefonische Erstberatung ARAG JuraTel. Der Firmen-Vertrags-Rechtsschutz bietet Ihnen diesen umfassenden Schutz in gerichtlichen Verfahren und übernimmt für Sie ...

Die Gerichtskosten!

Die Vertragsrechtsschutz Versicherung deckt die Gerichtskosten!

Auch für die Gerichtskosten ist der Streitwert maßgeblich. Bereits in der 1. Instanz können Prozesskosten schnell auf vier- bis fünfstellige Beträge klettern. Wir übernehmen für Sie die Kosten für 


  • die Gerichtsgebühren
  • die Gerichtsauslagen
  • vom Gericht bestellte Zeugen
  • vom Gericht bestellte Gutachter
  • Gerichtsvollzieher
  • Schieds- oder Schlichtungsverfahren
  • die Kosten des Prozessgegners zu denen Sie verpflichtet werden
  • Kaution in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe
  • Übersetzung sowie Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumenten
Kostenrechner!

Die Gerichtsgebühren!

Die Vertragsrechtsschutz Versicherung deckt die Gerichtsgebühren!

Wir übernehmen für Sie die Gerichtsgebühren! Im Zivilgerichtsverfahren werden für das Gericht Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert richten. Für einen Streitwert von 2.500 Euro beträgt beispielsweise die 1-fache Gebühr 119 Euro. 


Die 1-fache Gebühr ist eine reine Rechengröße, die sich je nach Instanz vervielfacht. So wird in der 1. Instanz bereits die 3-fache, in der Berufung die 4-fache und bei der Revision die 5fache Gebühr berechnet.


Kostenrechner!

Die Gerichtsauslagen!

Die Vertragsrechtsschutz Versicherung deckt die Gerichtsauslagen!

Gerichtsauslagen, die manchmal höher sind als die eigentlichen Gerichtsgebühren, diese fallen zusätzlich an. Zu den Auslagen gehören z.B. Kosten für ...


  • Schreibauslagen
  • Porto, Telefon, E-Mail 
  • Ortsbesichtigung
  • Zeugenentschädigungen 
  • Dolmetscher.
Kostenrechner!

Die Kosten für Mediationsverfahren!

Die Gewerberechtsschutz Versicherung übernimmt die Kosten für außergerichtliche Streitschlichtung!

Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, übernehmen wir in Deutschland für einen von uns vorgeschlagenen Mediator Kosten bis zu 3.000 Euro je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch nicht mehr als 6.000 Euro. (Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.)


Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten für Sie und die versicherten Personen.


Die Kosten der Mediation übernehmen wir, soweit der betroffene Deckungsbereich (Beispiel: beruflicher Bereich, Immobilienbereich, Verkehrsbereich) im Rechtsschutzvertrag vereinbart ist oder unverzüglich eingeschlossen wird.


Kostenrechner!

Die Kosten des Gegners!

Die Gewerberechtsschutz Versicherung deckt auch die Kosten des Gegners, wenn Sie dazu verpflichtet werden!

Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, bestehend aus Gerichtsgebühren und Gerichtsauslagen, für das Verfahren, sobald es beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig.


Wer den Fall verliert, trägt alle Kosten – auch die Rechtsanwaltskosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt!


In diesem Fall übernehmen wir auch die Kosten des Gegners zu denen Sie verpflichtet werden.


Kostenrechner!

*Für den außergerichtlichen Bereich steht Ihnen zusätzlich im Falle ausstehender Zahlungen  unser Online-Forderungsmanagement zur Verfügung. Bei erfolgreicher Eintreibung erhalten Sie die Beträge ohne Abzüge. Wenn die Forderung bestritten wird, haben Sie dennoch die Möglichkeit, diese mit Unterstützung unseres Vertragsrechtsschutzes gerichtlich einzufordern.



4.

Welche Leistungen sind außergerichtlich versichert?

Der Vertragsrechtsschutz für Firmen ist gekoppelt an unseren Firmenrechtsschutz. Dieser  beinhaltet zusätzlich Leistungen, die Sie bei vertraglichen Streitigkeiten auch außergerichtlich nutzen können, sogar rückwirkend, wie beispielsweise unsere Telefonische Rechtsberatung ARAG JuraTel®, unsere Mediationsverfahren oder unser Online-Vertragscheck. Diese Leistungen haben Sie unabhängig von der gewählten Leistungsvariante immer automatisch mitversichert!


Dadurch haben Sie die Möglichkeit, sich jederzeit telefonisch von einem Fachanwalt beraten zu lassen oder Streitigkeiten außergerichtlich durch einen Mediator beilegen zu lassen, auch zu bereits eingetretenen Fällen. Ebenso können bereits bestehende, Mietverträge, Arbeitsverträge oder Arbeitszeugnisse online überprüft werden.


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Telefonische Rechtsberatung!

ARAG JuraTel® - Ihr 24-Stunden-Anwaltstelefon!

Ganz gleich wann Sie einen juristischen Rat brauchen – greifen Sie kurzerhand zum Telefon und sprechen Sie mit einem Anwalt. Das geht auch nachts, damit Sie beruhigt schlafen können.


Anwälte beraten Sie in jedem Rechtsgebiet, auch zum gewerblichen Vertragsrecht und sogar zu nicht mitversicherten Rechtsgebieten und auch zu Fällen, die bereits vor Abschluss des Rechtsschutz Vertrages eingetreten sind.


(Keine Wartezeit, auch rückwirkend, keine Selbstbeteiligung)



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Chat mit einem Fachanwalt!

Unabhängige Rechtsanwälte beantworten Ihre aktuellen Rechtsfragen im Live-Chat!

Sie haben eine konkrete Rechtsfrage, aber keine Zeit für einen Termin? Wir stellen Ihnen Juristen online zur Seite, die Sie im persönlichen Chat zu allen Sachverhalten des deutschen Rechts beraten, auch zum Vertragsrecht für Selbstständige - sogar zu Fällen, die bereits vor Abschluss des Rechtsschutzvertrages eingetreten sind! 


Unser Rechtsanwaltsnetzwerk umfasst über 3.000 Anwälte!


(Keine Wartezeit, ohne Selbstbeteiligung, auch rückwirkend)



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Mediationsverfahren!

Außergerichtliche Konfliktlösung durch Mediationsverfahren!

Mediatoren helfen, einen Streit außergerichtlich beizulegen. Dabei erarbeiten die Konfliktparteien mit Unterstützung des unabhängigen Dritten eine faire, für beide Seiten optimale Lösung. Die Mediation ist in unserem Rechtsschutz immer inklusive – auf Wunsch vermitteln wir Sie mit speziell ausgebildeten Mediatoren. In zwei von drei Mediationsfällen kommt es so nach unserer Erfahrung zu einer außergerichtlichen Einigung. Das Ergebnis wird auf Wunsch schriftlich festgehalten.


(ohne Wartezeit/ auch vorvertraglich/ 

ohne Selbstbeteiligung)



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Online Rechts-Service!

ARAG Online Rechtsservice – rechtssichere Vertragsvorlagen!

In einer umfangreichen Datenbank finden Sie über 1.000 Musterschreiben und -verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich, zum Beispiel: 


  • GbR-Gesellschaftervertrag
  • GmbH-Geschäftsführervertrag
  • Firmenwagen-Vereinbarung
  • Web- Impressum
  • Datenschutzerklärung
  • Abmahnungen
  • Kündigungen 
  • Arbeitszeugnisse 

(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ 

ohne Selbstbeteiligung)


Video so geht's!

Digitale Rechtshilfe!

Digitale Lösungen: Rechtliche Hilfe per Mausklick

Mithilfe spezieller Berechnungsmethoden und Software können Sie beispielsweise bestimmte Ansprüche einfach online ermitteln und ohne bürokratischen Aufwand durchsetzen.


Beauftragen Sie einfach den von uns vermittelten Dienstleister. Dieser trägt Ihnen gegenüber die Verantwortung für die Durchführung Ihres Auftrags. Die Kosten dafür übernehmen wir. Übrigens: Natürlich können Sie danach zusätzlich einen Rechtsanwalt hinzuziehen.


(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ 

ohne Selbstbeteiligung)



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Online Vertrags-Check!

ARAG JuraCheck® - Verträge und mehr online prüfen lassen!

Ob Sie rechtliche Fragen zu einem Vertrag haben, ein Arbeitszeugnis oder Ihre Online-Präsenz von Experten beurteilen lassen wollen: Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Anwalt, der Ihr Anliegen klärt. Ganz praktisch online oder am Telefon. 


Sogar vollständige Verträge, die bereits vor dem Abschluss Ihrer Rechtsschutzversicherung geschlossen worden sind, können Sie prüfen lassen – selbst ohne konkrete Rechtsfrage.


(ohne Wartezeit/ auch rückwirkend/ 

ohne Selbstbeteiligung)



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5.

Was hat der Vertragsrechtsschutz für eine Wartezeit?

Für den ARAG Firmen Vertragsrechtsschutz nach Klausel 6 der ARB 2024 gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, Sie sind in diesem Bereich versichert, wenn der Rechtsschutzfall, also der Verstoß gegen einen Vertrag erstmalig nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn des Rechtsschutzvertrages eintritt.


Der Vertragsrechtsschutz stellt eine optionale Ergänzung zum Firmenrechtsschutz dar und umfasst, abhängig von der gewählten Variante und dem spezifischen Baustein, zusätzliche Leistungen mit weiteren variierenden Wartezeiten. Diese finden Sie hier ausführlich aufgelistet ....



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Welche Leistungen haben keine Wartezeit?

Diese Rechtsschutzleistungen haben keine Wartezeit!

Diese Rechtsschutz Leistungen haben keine Wartezeit, Sie sind sofort versichert, wenn der Versicherungsfall nach Versicherungsbeginn eintritt:


  • Steuer-Rechtsschutz
  • Schadenersatz-Rechtsschutz
  • Sozial-Rechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Erweiterter Straf-Rechtsschutz 
  • (optional ab Komfort)
  • Spezial Straf-Rechtsschutz (optional)
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Opfer-Rechtsschutz
  • Verwaltungs-Rechtsschutz (nur Verkehr)
  • Verkehrs-Rechtsschutz
  • Wettbewerbs-Rechtsschutz (Premium)
  • Disziplinar- u. Standes-Rechtsschutz
  • Beratungs-RS Unternehmervollmacht
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Welche Leistungen haben drei Monate Wartezeit?

Diese Rechtsschutzleistungen haben drei Monate Wartezeit!

Sie sind versichert, wenn der Fall frühestens 3 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt:


  • Arbeitgeberrechtsschutz (ab Komfort)
  • Immobilien-Rechtsschutz (ab Komfort)
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz
  • Kollektives Arbeitsrecht
  • Rechtsschutz Erschließungsabgaben
  • Rechtsschutz Anliegerabgaben
  • Rechtsschutz Planfeststellungsverfahren
  • Rechtsschutz Enteignungsverfahren
  • Vertrags-Rechtsschutz-Hilfsgeschäfte
  • Erweiterter Vertrags-RS-Hilfsgeschäfte
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz
  • Beratungs-RS in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten 
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Welche Leistungen haben sechs Monate Wartezeit?

Welche Leistungen haben sechs Monate Wartezeit?

Sie sind versichert, wenn der Fall frühestens 6 Monate nach Versicherungsbeginn eintritt:


  • Arbeitgeberrechtsschutz (Basis)
  • Wohnungs- u. Grundstücks-Rechtsschutz (Basis)
  • Bauherren-Rechtsschutz
  • Forderungsmanagement Plus
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*Quelle: § 4 der ARB 2024, S. 37, 38, 39,



6.

Was kostet eine Firmen Vertragsrechtsschutz Versicherung?

Was der  Vertragsrechtsschutz für Firmen kostet, hängt von der Branche und des Bruttojahresumsatzes des Versicherungsnehmers ab. Darüber hinaus ist der Firmen Vertragsrechtsschutz immer als Zusatzrisiko an den Firmenrechtsschutz nach § 28 ARB gekoppelt. 


Aus diesem Grund kommt es zusätzlich auf die Anzahl der Mitarbeiter, den gewählten Leistungsumfang sowie die Leistungsvariante der Firmenrechtsschutz Versicherung an. Bei Speditionen und sonstigen sogenannten fahrzeugintensiven Branchen gilt bis vier Firmenfahrzeuge eine Beitragspauschale. Ab 5 Fahrzeugen ist dann auch die Anzahl der Fahrzeuge ausschlaggebend.


Wenn Sie Fragen haben oder wir Ihnen bei der Angebotsberechnung telefonisch behilflich sein können, klicken Sie einfach am rechten Bildschirmrand auf den Button mit dem Telefonhörer – wir freuen uns auf Ihren Anruf!


Wenn Sie gerne selbst Ihr Angebot berechnen und als PDF herunterladen, oder Ihre Versicherung direkt online abschließen möchten ...



Klicken Sie hierfür einfach

auf die gelben Buttons ...



Wie können Sie Ihren Vertragsrechtsschutz  abschließen?

7.

Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen. Bitte beachten Sie, dass der Vertragsrechtsschutz für Firmen und Selbstständige ein optionaler Zusatzbaustein ist und auf Wunsch in der Auswahl des Beitragsrechners angeklickt werden muss!


Wenn Ihre Branche im Onlinerechner nicht aufgeführt wird, oder der Button "Firmen Vertragsrechtsschutz" für Ihre Branche nicht angezeigt wird oder ein Mischbetrieb vorliegt, fordern Sie bitte Ihr Angebot mithilfe des ARAG FVRS Beurteilungsbogens an.

Vertragsrechtsschutz online abschließen!

Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.

Vertragsrechtsschutz telefonisch abschließen! 

Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.

Sie benötigen keinen Termin!

Sie können Ihre Versicherung ohne Termin online abschließen!

Sie können Ihre Versicherung völlig stressfrei abschließen, rund um die Uhr. Ganz bequem vom Sofa aus, aus dem Büro oder wo es für Sie am besten ist. Sie benötigen keinen Termin und entscheiden selbst über Ort und Zeitpunkt. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne weiter und wenn Sie möchten, nehmen wir auch gerne Ihren Antrag telefonisch auf.


Sie können Sie uns in der Zeit von 8:00 Uhr – 22:00 Uhr und am Wochenende von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 02238 94190 88 erreichen.



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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Ob Online oder telefonischer Abschluss – Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner ...


Ihr Ansprechpartner

Thomas S. Cremer

ARAG Generalagentur


Expertise

Rechtsschutzexperte 

seit über 20 Jahren


Qualifikation

IHK Versicherungs-Fachmann BWV


Berufsbezeichnung

Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, 

Bundesrepublik Deutschland


Erreichbar

Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr


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Button ...



02238 941 90 88

Sie können die Vertragslaufzeit selbst aussuchen!

Sie haben die Wahl zwischen einem Jahr, drei Jahren oder fünf Jahren!

Sie haben die Wahl zwischen jährlicher Laufzeit, drei Jahren Laufzeit oder fünf Jahren Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde.



Klicken Sie einfach auf 

den gelben Button ...


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Sie haben 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt des Versicherungsscheins!

Wir senden Ihnen Ihren Versicherungsschein per Post, ab Erhalt beginnt Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht!

Ihr 14-tägige Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins. Wenn Sie Ihren Antrag widerrufen möchten, senden Sie Ihren Widerruf einfach an folgende E-Mail Adresse …


Klicken Sie einfach auf 

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service@arag.de

*Bitte beachten Sie, dass der Vertragsrechtsschutz für Firmen und Selbstständige ein optionaler Zusatzbaustein ist und auf Wunsch in der Auswahl des Beitragsrechners angeklickt werden muss!


Wenn Ihre Branche im Online-Rechner nicht aufgeführt wird, oder der Button "Firmenvertragsrechtsschutz" für Ihre Branche nicht angezeigt wird oder ein Mischbetrieb vorliegt, fordern Sie bitte Ihr Angebot mithilfe des ARAG FVRS Beurteilungsbogens an.



Was ist nicht versichert?

8.

Wer kann nicht versichert werden?

Nicht versicherbar sind unter anderem folgende Betriebsarten:


  • Finanzberater
  • Handelsvertreter
  • Rechtsanwälte
  • Vermögensverwalter
  • Wett- und Lotteriewesen 

ARB 2024

Abgrenzung zu Ihrer Betriebshaftpflicht Versicherung …

Wichtig zu wissen: Abgrenzung zu Ihrer Betriebshaftpflicht Versicherung …


  • Werden Schadenersatz-Ansprüche von Dritten gegen Sie oder Ihre Mitarbeiter erhoben, so ist es Aufgabe der Betriebshaftpflicht Versicherung diese zu prüfen. Sind die Ansprüche berechtigt ersezt diese den Schaden im versicherten Umfang. Sind diese unberechtigt, wehrt die Betriebshaftpflicht Versicherung  die Ansprüche im versicherten Umfang ab, notfalls auch gerichtlich.
  • Nicht selten werden Schadenersatzansprüche im Zusammenhang mit dem Vorwurf einer Straftat erhoben. In einem solchen Fall leistet die Betriebshaftpflichtversicherung nicht. An dieser Stelle empfiehlt es sich eine Firmenrechtsschutzversicherung mit Erweitertem Strafrechtsschutz, besser noch mit Spezial Strafrechtsschutz abgeschlossen zu haben. Diese hat die Aufgabe, den Vorwurf der Straftat abzuwehren, oder zumindest in den Bereich der Fahrlässigkeit abzumindern, damit Ihre Betriebshaftpflichtversicherung wieder greifen kann.
  • Wenn Sie eigene Schadenersatzansprüchen gegenüber Dritten geltend machen wollen, hilft Ihnen hierbei Ihre Firmenrechtsschutz Versicherung im gewerblichen Bereich, Ihre Privatrechtsschutz Versicherung im privaten Bereich, im Rahmen des enthaltenen Schadenersatzrechtsschutzes, Schadenersatzforderungen bei Personen-, Sach- und Vermögensschäden durchzusetzen. 
  • Beispiele aus dem Bereich Firma: Fremde Personen beschädigen Ihren Maschinenpark oder anderes Firmeneigentum, verschulden einen Betriebsunfall, verletzen einen Ihrer Mitarbeiter in Ausübung seiner beruflichen Tätigkeit oder begehen Scheck-, Wechsel- oder Kreditbetrug zum Nachteil Ihrer Firma (ohne Wartezeit).
  • Beispiele aus dem Bereich Privat: Schmerzensgeld sowie Verdienstausfall etc. nach einem Freizeitunfall Beispiele aus dem Bereich Verkehr:  Kfz-Unfallschaden, Schuldfrage unklar, gegnerische Versicherung zahlt nicht

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Ausschlüsse auf Grund der Tarifwahl …

Ausschlüsse auf Grund der Tarifwahl …

  • Es gibt leider auch Rechtsfälle, die nicht durch die Versicherung abgedeckt sind. Dies kann mit der gewählten Tarifoption (Basis, Komfort oder Premium) zusammenhängen.
  • Im Basisschutz ist zum Beispiel das Online-Forderungsmanagement nicht enthalten. Dies kann jedoch einfach abgesichert werden, indem man sich für die Komfort- oder Premium-Variante entscheidet.
  • Ab der Premium-Variante sind auch bestrittene Forderungen gemäß den vereinbarten Bedingungen und Versicherungssummen abgedeckt.
  • Der Wettbewerbsrechtsschutz ist zum Beispiel erst ab der Premium-Variante inkludiert.
  • Auf der anderen Seite sind Leistungen nicht versichert, die nicht ausgewählt wurden. Zum Beispiel sind Streitigkeiten mit Arbeitnehmern nicht versichert, wenn der individuelle Leistungsbaustein "Arbeitgeberrechtsschutz" nicht gewählt wird.
  • Vertragliche Streitigkeiten mit Lieferanten oder Kunden sind in allen drei Leistungsvarianten auf die Telefonische Rechtsberatung und Wirtschafts-Mediations-Verfahren beschränkt. Zusätzlicher gerichtlicher Kostenschutz für solche Streitigkeiten kann im Komfort- und Premium-Schutz durch unseren ARAG Firmen Vertrags-Rechtsschutz abgesichert werden.

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Was ist im Firmenvertragsrechtsschutz nicht versichert?

Ausschlüsse im Firmen Vertrags-Rechtsschutz:

Selbst in der besten Versicherung kann nicht alles versichrt werden, da sonst unter anderem die Prämien nicht mehr kalkulierbar wären. Deshalb ist der Versicherungsschutz für Streitigkeitigkeiten aus diesen Bereichen leider ausgeschlossen ....



  • aus dem Bereich des Handelsvertreter- und Handelsmaklerrechts 
  • von im selben Rechtsschutzvertrag  mitversicherten Personen untereinander 
  • im ursächlichen Zusammenhang mit einer von diesen gebildeten Büro-, Praxis-Gemeinschaft, Sozietät oder Gesellschaft, auch nach deren Beendigung

Die vollständige Auflistung können Sie unseren für die Angebote dieser Webseite gültigen ARBs unter Klausel 6 ARB S. 87 sowie § 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten S. 33, 34, 35 entnehmen.



ARB 2024

Bedingungsgemäße Ausschlüsse …

Bedingungsgemäße Ausschlüsse …

Auch die beste Rechtsschutzversicherung kann nicht alle Rechtsgebiete abdecken. Es gibt einige wenige Bereiche, deren Einschluss die Versicherungsprämien extrem verteuern würden.


So haben Sie z.B. in folgenden Fällen keinen Versicherungsschutz - Jede Interessenwahrnehmung in ursächlichem Zusammenhang mit


  • Krieg, feindseligen Handlungen, Aufruhr, Inneren Unruhen, Streik, Aussperrung oder Erdbeben.
  • Nuklearschäden und genetischen Schäden. Dieser Ausschluss gilt nicht für Schäden aus einer medizinischen Behandlung.
  • Bergbauschäden und Beeinträchtigungen aufgrund von bergbaubedingten Immissionen (das sind Einwirkungen, wie z.B. Erschütterungen) an Grundstücken und Gebäuden ...

Die vollständige Auflistung können Sie unseren für die Angebote dieser Webseite gültigen ARBs unter

§ 3 Ausgeschlossene Rechtsangelegenheiten S. 33, 34, 35 entnehmen.



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Was gibt es noch Wichtiges zum Vertragsrechtsschutz?

9.

Da der Vertragsrechtsschutz ein Zusatzbaustein zu unserem ARAG Firmenrechtsschutz ist, sind die Rechtsschutzleistungen des Bausteins Firma immer mitversichert. Individuell können Sie die Bausteine Gewerbeimmobilie, Arbeitgeberrechtsschutz und Firmenfahrzeuge hinzuwählen. Darüber hinaus können Sie Ihren Schutz mit innovativen Zusatzbausteinen ergänzen. Alle wichtigen Informationen, wie versicherte Leistungen, die Unterschiede zwischen den Leistungsvarianten, Beispiele, versicherte Kosten, versicherte Rechtsgebiete, wann und wie Sie Ihre Versicherung nutzen können, erfahren Sie hier ...

Firmenrechtsschutz einfach erklärt!

Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Firmenrechtsschutzversicherung und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten aus Konflikten im Zusammenhang mit Ihrer Firma zu schützen.

Internet Rechtsschutz web@ktiv für Firmen!

Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Internetrechtsschutz  Versicherung ARAG web@ktiv und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten aus Konflikten im Zusammenhang mit Ihrer Firmenwebseite zu schützen.

Spezial Strafrechtsschutz für Firmen!

Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Spezial Strafrechtsschutz Versicherung und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten zu schützen, die aus Konflikten im Zusammenhang mit einem gegen Sie, Ihre Mitarbeiter oder Ihr Unternehmen gerichteten Vorwurf von Straftaten entstehen können.

Vermögensschaden Rechtsschutz für Firmen!

Hier erfahren Sie alles Wichtige über unsere Vermögensschaden Rechtsschutz Versicherung und wie Ihnen diese hilft, sich vor den Kosten zu schützen,  die aus Konflikten bezüglich eines gegen Sie oder Ihr Unternehmen gerichteten Schadensersatzanspruchs wegen Vermögensschäden entstehen können.



FAQ - häufige Fragen zur Vertragsrechtsschutz Versicherung 

10.

Was ist Firmen Vertragsrechtsschutz?

Was ist Was ist Firmen Vertragsrechtsschutz?

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz erhält der Versicherungsnehmer für die gerichtliche Wahrnehmung seiner rechtlichen Interessen aus Streitigkeiten im Vertrags- und Sachenrecht mit Kunden oder Lieferanten hinsichtlich der im Versicherungsschein genannten gewerblichen, freiberuflichen oder sonstigen selbstständigen Tätigkeit. Der Versicherungsschutz gilt unter anderem bei Streitigkeiten aus 


  • Durchsetzung offener Forderungen
  • Kauf oder Verkauf von Waren
  • Herstellungsverträgen
  • Installationsverträgen
  • Dienstleistungsverträgen
  • Reparaturaufträgen
  • Produktionsverträgen
  • Speditionsverträgen 
  • Beraterverträgen

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Wie teuer ist Firmen Vertragsrechtsschutz?

Wie teuer ist Firmen Vertragsrechtsschutz?

Was der Firmenvertragsrechtsschutz kostet, hängt von der Branche und des Bruttojahresumsatzes des Versicherungsnehmers ab. Darüber hinaus ist der Firmen Vertragsrechtsschutz nur als Zusatzrisiko zum Firmenrechtsschutz nach § 28 ARB erhältlich. Aus diesem Grund kommt es zusätzlich auf die Anzahl der Mitarbeiter, den gewählten Leistungsumfang sowie die Leistungsvariante der Firmenrechtsschutz Versicherung an. Bei Speditionen und sonstigen sogenannten fahrzeugintensiven Branchen gilt bis vier Firmenfahrzeuge eine Beitragspauschale. Ab 5 Fahrzeugen ist dann auch die Anzahl der Fahrzeuge ausschlaggebend.


Hier können Sie schnell und einfach den Beitrag für Ihre Gewerberechtsschutzversicherung online berechnen:


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Was hat der Firmen Vertragsrechtsschutz für eine Wartezeit?

Was hat der Firmen Vertragsrechtsschutz für eine Wartezeit?

Für den ARAG Firmen Vertragsrechtsschutz nach Klausel 6 der ARB 2024 gilt eine Wartezeit von drei Monaten. Das bedeutet, Sie sind in diesem Bereich versichert, wenn der Rechtsschutzfall erstmalig nach Ablauf von drei Monaten nach Vertragsbeginn des Rechtsschutzvertrages eintritt.


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Gibt es Wartezeiten bei Versichererwechsel?

Gibt es Wartezeiten bei Versicherer Wechsel?

Wenn Sie nahtlos zu uns wechseln, also zum gleichen Tag des Ablaufs bei Ihrer jetzigen Gesellschaft, verzichten wir auf die Wartezeiten in den bereits bei Ihrer vorherigen Gesellschaft versicherten Bereichen.


§ 4 a Versichererwechsel

(1) Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nachteile haben, besteht uns gegenüber Anspruch auf Versicherungsschutz in folgenden Fällen (dies gilt abweichend von § 4 Absatz 4):


Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit eingetreten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn ein Fall des § 4 Absatz 4 a vorliegt.


  • Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend gemacht. Die Meldung beim Vorversicherer darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein. („grob fahrlässig“ bedeutet: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
  • Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Beispiel: Steuerbescheid) fällt in unsere Vertragslaufzeit, die Grundlagen für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung sind aber in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten. (Beispiel: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit einen Steuerbescheid, der ein Steuerjahr in der Vertragszeit des Vorversicherers betrifft.)
  • Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Regelungen zur Bestimmung des Versicherungsfalls: Der Versicherungsfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers nach Beendigung seines Vertrages eingetreten. Nach unseren Bedingungen ist der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten. 

Voraussetzung für Versicherungsschutz ist in allen eben genannten Fällen, dass


  • Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist. In diesen Fällen geben wir Versicherungsschutz in genau dem Umfang, den Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer versichert hatten, höchstens jedoch im Umfang unseres Vertrags.

(2) Endet die bisherige Versicherung für das beantragte Risiko um 24.00 Uhr des Vortags, so beginnt der Versicherungsschutz bei uns bereits um 0.00 Uhr des Tages, an dem Versicherungsschutz beantragt wird.


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Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit können Sie bei Abschluss selbst festlegen. Wählen Sie beitragsneutral zwischen 1 Jahr, 2 Jahren oder 3 Jahren.


In allen drei Auswahlmöglichkeiten verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.



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Welche Branchen können versichert werden?

Welche Branchen können versichert werden?

Wir haben die passende Rechtsschutzversicherung für jede Branche und Unternehmensform, wie zum Beispiel für


  • Freiberufler, Einzelunternehmen, GbR, GmbH
  • Dienstleister, Handel oder Handwerk, 
  • Großhandel oder Einzelhandel, 
  • Onlinehandel oder Versandhandel, 
  • Industrie, Herstellungsbetrieb, Fertigungsbetrieb
  • KFZ-Werkstatt, KFZ-Handel, KFZ-Gewerbe
  • IT-Unternehmen, Softwareentwiklung u. Handel
  • Werbeagentur, Webdesigner
  • Gastronomie, Hotel & Tourismus,
  • Transport-Unternehmen, Spedition oder Logistik Unternehmen,
  • Ärzte, Schönheitschirurgen, Krankenhäuser, Heilberufe

Den Zusatzbaustein Firmen-Vertrags-Rechtsschutz können wir ca. 500 Branchen anbieten. Dies Branchen können leider nicht den Firmen-Vertrags-Rechtsschutz hinzubuchen: 


 X   Banken

 X   Finanzberater

 X   Handelsvertreter

 X   Rechtsanwälte

 X   Vermögensverwalter 

 X   Wett- und Lotteriewesen



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TÜV getestet: "Sehr Gut" für unsere Premium Firmen Rechtsschutz Versicherung

Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Selbstständige zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut". Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (1,9 )".

TÜV getestet: "Sehr Gut" für unsere KOMFORT Firmen Rechtsschutz Versicherung

Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Selbstständige zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut". Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (1,9 )".

TÜV getestet: "Gut (1,9)" für unsere BASIS Firmen Rechtsschutz Versicherung

Der TÜV Saarland hat den ARAG Aktiv Rechtsschutz für Selbstständige zertifiziert. Die Tarifvarianten Komfort und Premium erhielten die Note "Sehr Gut". Die Tarifvariante Basis erzielte die Note "Gut (1,9 )".

Hervorragend (Note 0,5) für unseren Firmenrechtsschutz Premium von Franke und Bornberg

die Rating Agentur Franke und Bornberg hat unseren Firmenrechtsschutz Premium mit der Note "Hervorragend" (Note 0,5) bewertet 

„Sehr Gut“ (Note 1,3) für unseren Firmenrechtsschutz Komfort von Franke und Bornberg

die Rating Agentur Franke und Bornberg hat unseren Firmenrechtsschutz Premium mit der Note "Sehr Gut" (Note 1,3) bewertet 

Darüber hinaus können Sie, als sinnvolle Ergänzung, mit unserem ARAG  Privatrechtsschutz  Ihre privaten Verträge, wie z.B. private Versicherungsverträge, mit unserem  ARAG Vermieterrechtsschutz  die Mietverträge mit Ihren Mietern, oder mit unserem ARAG Verkehrsrechtsschutz Ihre KFZ Kauf-, Leasing-, oder Reparaturverträge gegen die Kosten aus Rechtsstreitigkeiten schützen.

Firmen-Vertrags-Rechtsschutz

Prospekt für Sie zum Download

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Quelle: Den Leistungsinhalten der auf dieser Seite angebotenen Rechtsschutzversicherung liegen die ARAG Allgemeine Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2024) Leistungsübersicht, Versicherteninformation und Bedingungen Stand 01.10.2022 zugrunde. Herausgeber: ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf


Autor der Seite: Thomas S. Cremer · ARAG Generalagentur

seit 2002 · Versicherungsfachmann BWV

IHK-Register-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34






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