Voller Kostenschutz!
Freie Anwaltswahl!
Außergerichtlich!
Gerichtlich!
In Unterhaltssachen!
Zwischen Verwandten, zum Beispiel zwischen Eltern und Kindern, kann die Frage angemessenen Unterhalts oftmals zu Streitigkeiten insbesondere über die Höhe des Unterhalts führen.
Für viele ist dies eine wirtschaftliche Existenzfrage, so dass hart um das Recht gerungen wird; so zum Beispiel, wenn das Sozialamt von Ihnen Unterhalt für die Unterbringung eines oder beider Elternteile in einem Altenheim fordert, ohne Ihre Belastungen gebührend zu berücksichtigen, oder wenn ein Kind Unterhaltsansprüche für eine nicht mehr erforderliche weitere Ausbildung geltend macht.
Bei der Vermeidung von Unterhaltsstreitigkeiten kann die ARAG zwar nicht helfen, aber mit einer Rechtsschutz-Versicherung kann der Gefahr vorgebeugt werden, aufgrund einer Unterhaltsstreitigkeit auch noch mit nicht unerheblichen Rechtsanwalts- und im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung zudem mit Gerichtskosten belastet zu werden.
Rechtsschutz in Unterhaltssachen
gibt es so nur bei uns!
Mit dem Rechtsschutz in Unterhaltssachen ist die außergerichtliche und gerichtliche Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus familienrechtlichen Streitigkeiten wegen gesetzlicher Unterhaltspflichten und Streitigkeiten über das Sorgerecht der Kinder versichert, über die im Falle einer gerichtlichen Auseinandersetzung ein deutsches Familiengericht zu entscheiden hätte.
Versicherungsschutz erhalten sowohl der Versicherungsnehmer als auch die mitversicherten Personen. Für Streitigkeiten mitversicherter Personen untereinander und mitversicherter Personen gegen den Versicherungsnehmer besteht jedoch kein Versicherungsschutz.
Zur Vermeidung von Zweckabschlüssen gilt eine Wartezeit von 1 Jahr; d. h. die Eintrittspflicht der ARAG besteht nur für solche Rechtsschutzfälle, die erstmals frühestens nach Ablauf von 1 Jahr nach Versicherungsbeginn eintreten.
Die Versicherungssumme für den Scheidungs-Rechtsschutz beträgt bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Eine Selbstbeteiligung
fällt nicht an
Der Unterhalts-Rechtsschutz kann nur in Verbindung mit unserem ARAG Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.
Hier finden Sie die Leistungsbeschreibung für den ARAG Unterhalts-Rechtsschutz zum Download
Wir haben Alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst und aufgelistet, z.B. ...
ARAG Rechtsschutz in Unterhaltssachen kann nur in Kombination mit unserem ARAG Privatrechtsschutz abgeschlossen werden
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiters Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
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