So nur bei uns erhältlich!
Voller Kostenschutz!
Freie Anwaltswahl!
Scheidungsfolgesachen!
Kostenschutz für beide Parteien!
Der ARAG Ehe-Rechtsschutz als optionale Erweiterung zu unserem ARAG Privatrechtsschutz kann verheiratete Personen zwar nicht vor einer Trennung schützen, wohl aber davor, in diesem Zusammenhang auch noch mit nicht unerheblichen Rechtsanwalts und Gerichtskosten belastet zu werden.
Eine Scheidung ist immer unerfreulich und oft gibt es Streit um handfeste Interessen wie Vermögen, Versorgungsausgleich, Hausrat, Wohnung oder Sorgerecht.
Ähnlich einem Ehevertrag oder einer Güterrechts-vereinbarung ist der Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten eine Art wirtschaftliche Vorsorge für den Fall, dass eine Ehe trotz des bei der Heirat gegebenen Versprechens scheitert.
Rechtsschutz bei Scheidung
gibt es so nur bei uns!
Mit dem Rechtsschutz in Ehesachen ist versichert die Wahrnehmung rechtlicher Interessen aus familienrechtlichen Angelegenheiten vor deutschen Familiengerichten wegen
Versicherungsschutz erhalten sowohl Versicherungsnehmer/in als auch seine/ihr Ehegattin/Ehegatte. Nichteheliche Lebenspartner und andere nicht verheiratete Personen können diesen Versicherungsschutz nicht abschließen.
Zur Vermeidung von Zweckabschlüssen gilt eine Wartezeit von 3 Jahren; d. h. die Eintrittspflicht der ARAG besteht nur für solche Rechtsschutzfälle, die erstmals frühestens nach Ablauf von 3 Jahren nach Versicherungsbeginn eintreten.
Die Versicherungssumme für den Scheidungs-Rechtsschutz beträgt bis zu 30.000 Euro je Rechtsschutzfall.
Eine Selbstbeteiligung
fällt nicht an
Der Ehe-Rechtsschutz kann nur in Verbindung mit unserem ARAG Privatrechtsschutz abgeschlossen werden.
Hier finden Sie die Leistungsbeschreibung für den ARAG Ehe-Rechtsschutz zum Download
Wir haben Alle wichtigen Informationen für Sie zusammengefasst und aufgelistet, z.B. ...
ARAG Rechtsschutz in Ehesachen kann nur in Kombination mit unserem ARAG Privatrechtsschutz abgeschlossen werden
Für eine bessere Lesbarkeit verzichten wir auf eine geschlechterspezifische Differenzierung. Entsprechende Begriffe gelten im Sinne der Gleichbehandlung. Die verkürzte Sprachform hat redaktionelle Gründe und beinhaltet keine Wertung.
*Wenn Sie über einen unserer Online Rechner, oder telefonisch Ihre Versicherung abschließen, können Sie die Laufzeit frei wählen zwischen 1 Jahr, 2 Jahren, 3 Jahren oder 5 Jahren (Ausnahme: Rückwirkende Verkehrsrechtsschutz - und rückwirkende Mietrechtsschutzversicherungen haben generell eine Mindestlaufzeit von drei Jahren, Krankenversicherungen haben eine Mindestlaufzeit von 2 Jahren). Nach Ablauf verlängert sich die Laufzeit jeweils um ein weiters Jahr, wenn nicht spätestens bis drei Monate vor Ablauf gekündigt wird. Maßgeblich für den Leistungsumfang sind die dem Versicherungsvertrag konkret zugrunde gelegten Allgemeinen Versicherungsbedingungen.
Ihren Versicherungsschein erhalten Sie auf dem Postweg. Ab Erhalt des Versicherungsscheins beginnt Ihr 14 tägiges Widerrufsrecht. Ihren Widerruf oder Ihre Kündigung richten Sie bitte schriftlich an service@arag.de, oder an ARAG SE · ARAG Platz 1 · 40472 Düsseldorf
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