ARAG Rechtsschutzversicherung Köln - Generalagentur Thomas S. Cremer

ARAG Rechtsschutz-Versicherung

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ARAG
Rechtsschutz Versicherung

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Ihr Kostenschutz vom Experten
für Rechtsschutz


Die ARAG Rechtsschutzversicherung schnell erklärt!

1.

Bereits im Jahre 1935 war die Gründungsidee der ARAG, jedem Menschen Zugang zum Recht zu ermöglichen, unabhängig von seiner finanziellen Situation. Die ARAG Rechtsschutz Versicherung hilft Ihnen im Falle rechtlicher Auseinandersetzungen bei Ihrer Verteidigung oder dabei, Ihr Recht durchzusetzen und übernimmt die Kosten hierfür. Wie Ihnen die Rechtsschutzversicherung bei rechtlichen Konflikten helfen kann und wie diese funktioniert, haben wir hier für Sie kurz zusammen gefasst ...


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Was ist eine Rechtsschutzversicherung?

Rechtsschutz ist Kostenschutz!

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Kostenschutzversicherung und deckt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen und Leistungen die Kosten für rechtliche Streitigkeiten ab, einschließlich Anwaltsgebühren nach Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG), Gerichtskosten, Ausgaben für Zeugen und Sachverständige und auch die Kosten des Gegners, wenn Sie dazu verpflichtet werden.


Zusätzlich bieten wir Leistungen wie die Übernahme der Kosten für außergerichtliche Streitbeilegung durch Mediatoren, telefonische Erstberatung durch Fachanwälte, Anwalts-Chat, Online-Rechtsservice und digitale Konfliktlösungen.


Wie eine Rechtsschutzversicherung funktioniert, erfahren Sie hier in unserem kurzen Video …


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Video anschauen!

Ist eine Rechtsschutzversicherung sinnvoll?

Eine Rechtsschutzversicherung ist grundsätzlich sinnvoll!

Eine Rechtsschutzversicherung ist generell sinnvoll und gehört zu den wesentlichen Formen der Absicherung. Selbst bei größter Vorsicht lässt sich ein unbeabsichtigter Verstoß gegen Gesetze oder Vorschriften nie ganz ausschließen. Eine Änderung Ihrer rechtlichen Situation kann sogar ohne eigenes Verschulden eintreten und eine juristische Verteidigung notwendig machen.


Gerichtsverfahren können enorm teuer sein und selbst bei geringfügigen Schadenssummen beträchtliche finanzielle Belastungen verursachen. Die Kosten richten sich nach dem Streitwert, also der Höhe des Schadens. Im Falle einer Niederlage müssen alle damit verbundenen Kosten getragen werden – sowohl Ihre eigenen Anwaltskosten als auch die des Gegners!


Wie hoch die Kosten eines Verfahrens ausfallen können, erfahren Sie hier, indem Sie einfach den Streitwert in unseren Prozesskosten-Rechner eingeben


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Prozesskosten Rechner

Für wen gibt es Rechtsschutzversicherungen?

Rechtsschutz Versicherungen gibt es für die verschiedensten Anforderungen und individuellen Bedürfnissen!

Wir haben für nahezu jeden Bereich die passende Form entwickelt, wie z.B. für Privatpersonen, für Arbeitnehmer, Mieter, Eigentümer und Vermieter von Immobilien, Verkehrsteilnehmer, Unternehmen und Selbstständige, Arbeitgeber sowie Manager und mehr.


Egal, in welcher Lebensphase Sie sich befinden, welchen familiären oder beruflichen Hintergrund Sie haben, wir haben die passende Rechtsschutzversicherung für Sie.


Eine Übersicht unserer Rechtsschutz Versicherungen für die verschiedensten Bereich haben wir hier für Sie aufgeführt ...


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Unsere Versicherungen ...

Wie hilft Ihnen eine Rechtsschutzversicherung?

Unsere Rechtsschutzversicherungen helfen Ihnen vorbeugend sowie im Schadenfall!

Wir helfen Ihnen, teure Verfahren zu vermeiden oder schnell zu klären, z.B. durch unsere telefonische Rechtsberatung von Fachanwälten oder außergerichtliche Streitschlichtung durch unsere Mediatoren in allen Rechtsgebieten. Sie erhalten Zugang zu unserem Online-Rechtsservice mit über 1.000 rechtssicheren Vorlagen.


Bleibt bei einem Konflikt nur noch der Weg zum Gericht, übernehmen wir in den versicherten Bereichen die Kosten und Gebühren ...


  • Ihres Anwalts
  • des Gerichts durch alle Instanzen
  • für bestellte Zeugen u. Sachverständige
  • des Prozessgegners, sollten Sie durch das Gericht dazu verpflichtet werden
  • für Schieds-, Schlichtungs- oder Mediations-Verfahren
  • für eigene Gutachten technischer Sachverständiger im Straf- und Bußgeldverfahren
Versicherte Kosten!

In welchen Fällen hilft die Rechtsschutzversicherung?

Beispiele wobei Ihnen die Rechtsschutzversicherung helfen kann!

Hier sind einige häufige Situationen, in denen Sie eine Rechtsschutzversicherung je nach Form, nach gewählten Bausteinen und Leistungsvarianten schützen kann, z.B.


  • bei Konflikten mit Steuerbehörden
  • bei der Durchsetzung von Schadenersatz
  • bei Streit um Renten- oder Krankenversicherungsbeiträge
  • bei Streit um Ordnungswidrigkeiten
  • bei angeblichen DSGVO Verstößen
  • bei Ärger als Mieter oder Eigentümer einer Immobilie
  • Streit als Vermieter einer Immobilie
  • bei Streitigkeiten rund um Arbeitsverhältnisse
  • rund um Fahrzeuge, zum Beispiel bei Autokauf, Reparaturen, Garantie
  • Für Ihre Verteidigung, sollte Ihnen eine Straftat vorgeworfen werden (Zusatzbaustein für Firmen und Selbstständige)
  • Neu! bei Konflikten mit Kunden oder Lieferanten (Zusatzbaustein für Firmen und Selbstständige) 
  • bei Streitigkeiten aus Anstellungsverträgen (Managerrechtsschutz)
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Wie können Sie sich versichern?

So können Sie Ihren Rechtsschutz individuell konfigurieren!

Bei all unseren Rechtsschutzprodukten haben Sie die Möglichkeit, aus drei verschiedenen Leistungsvarianten sowie unterschiedlichen Stufen der Selbstbeteiligung zu wählen.


Durch das leicht zu konfigurierende Baukastensystem mit den Bausteinen für jeweils vier Rechtsbereiche lassen sich unsere Individual-Rechtsschutzversicherungen exakt auf die Abdeckung der rechtlichen Risiken im privaten oder gewerblichen Bereich zusammenstellen. Durch sinnvolle Zusatzbausteine können Sie Ihren Schutz effektiv ergänzen. 


Auch als Manager können Sie aus drei Leistungsvarianten wählen. Dies gilt auch für Eigentümer, Mieter oder Vermieter von Immobilien 


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Was spricht für die ARAG Rechtsschutzversicherung?

Die ARAG ist unabhängig, international und mit über 10 Mio. Mitgliedern der größte Rechtsschutzversicherer der Welt!

1935 in Düsseldorf gegründet, sind wir das größte deutsche Versicherungsunternehmen in Familienbesitz und der weltweit größte Rechtsschutzversicherer mit 10 Mio. Mitgliedern und weltweit 4.315 Mitarbeitern. 


Unsere einzigartige Identität: Wir sind unabhängig. Heute sind wir in 19 Ländern auf drei Kontinenten aktiv und sind seit fast 90 Jahren spezialisiert auf Rechtsschutz.


Ihre Vorteile!

ARAG wurde zur Rechtsschutz-Marke des Jahrhunderts gekürt!

Auf diese Auszeichnung sind wir stolz!

Das Kompendium "Deutsche Standards – Marken des Jahrhunderts", das von der Zeit Verlagsgruppe herausgegeben wird, zeichnet jene Marken aus, die als Ikonen der deutschen Wirtschaft und im öffentlichen Bewusstsein verankert sind.


Das Auswahlverfahren dieser "Marken des Jahrhunderts" orientiert sich an verbindlichen Regeln, die Bewertung wird von einer Experten-Jury durchgeführt und stützt sich auf ausgewählte Fakten, die für den Erfolg der Marke sprechen. 

 

Umso mehr freuen wir uns darüber, dass die ARAG nun als Rechtsschutz-Marke des Jahrhunderts in diesen exklusiven Kreis aufgenommen wurde. 


Zum Testbericht!


2.

Hier geht es zu unseren Rechtsschutzversicherungen ...

Wir haben hier für Sie alle Informationen und Leistungsbeschreibungen mit Beispielen aus der Praxis zum Thema Rechtsschutzversicherung übersichtlich zusammengestellt. Einfach Versicherung auswählen und anklicken und Sie werden direkt zur gewünschten Seite mit detaillierten Leistungsübersichten geführt ...


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3.

Was kostet eine Rechtsschutzversicherung?

Mit unserem Onlinerechner können Sie selbst die Inhalte und Bausteine Ihrer Rechtsschutzversicherung individuell nach Ihren Bedürfnissen in wenigen Schritten zusammenstellen. Sie können sich hier Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen und auch direkt in wenigen Klicks online abschließen, ganz bequem, kontaktlos, von zu Hause oder im Büro ...


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Mit unser Online Rechner können Sie sich hier kontaktlos Ihr persönliches Angebot als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen ...

Wie können Sie Ihren Rechtsschutz abschließen?

4.

Rechtsschutz online abschließen!

Mit unserem Onlinerechner können Sie sich hier ganz einfach Ihr persönliches Angebot selbst berechnen und sofort als PDF herunterladen, oder direkt online abschließen.

Rechtsschutz telefonisch abschließen! 

Wenn Sie lieber telefonisch abschließen möchten, freuen wir uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne den passenden Versicherungsumfang mit Ihnen zusammenzustellen.

Sie benötigen keinen Termin!

Sie können Ihre Versicherung ohne Termin online abschließen!

Sie können Ihre Versicherung völlig stressfrei abschließen, rund um die Uhr. Ganz bequem vom Sofa aus, aus dem Büro oder wo es für Sie am besten ist. Sie benötigen keinen Termin und entscheiden selbst über Ort und Zeitpunkt. Sollten Sie Fragen haben, rufen Sie uns einfach an, wir freuen uns auf Ihren Anruf und helfen Ihnen gerne weiter und wenn Sie möchten, nehmen wir auch gerne Ihren Antrag telefonisch auf.


Sie können Sie uns in der Zeit von 8:00 Uhr – 22:00 Uhr und am Wochenende von 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr unter der Rufnummer 02238 94190 88 erreichen.



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Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Ob Online oder telefonischer Abschluss – Sie haben immer einen festen Ansprechpartner!

Egal, ob Sie lieber online oder telefonisch Ihre Versicherung bei uns abschließen - Sie haben immer einen festen Ansprechpartner ...


Ihr Ansprechpartner

Thomas S. Cremer

ARAG Generalagentur


Expertise

Rechtsschutzexperte 

seit über 20 Jahren


Qualifikation

IHK Versicherungs-Fachmann BWV


Berufsbezeichnung

Gebundener Versicherungsvertreter nach § 34d Abs. 4 GewO, 

Bundesrepublik Deutschland


Erreichbar

Mo. - Fr. 8:00 Uhr bis 22:00 Uhr

Sa. + So. 10:00 Uhr bis 15:30 Uhr


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02238 941 90 88

Sie können die Vertragslaufzeit selbst aussuchen!

Sie haben die Wahl zwischen einem Jahr, drei Jahren oder fünf Jahren!

Sie haben die Wahl zwischen jährlicher Laufzeit, drei Jahren Laufzeit oder fünf Jahren Laufzeit. Die Laufzeit verlängert sich immer um ein weiteres Jahr, wenn der Vertrag nicht bis spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wurde.



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Sie haben 14-tägiges Widerrufsrecht ab Erhalt des Versicherungsscheins!

Wir senden Ihnen Ihren Versicherungsschein per Post, ab Erhalt beginnt Ihr 14-tägiges Widerrufsrecht!

Ihr 14-tägige Widerrufsrecht beginnt mit Erhalt des Versicherungsscheins. Wenn Sie Ihren Antrag widerrufen möchten, senden Sie Ihren Widerruf einfach an folgende E-Mail Adresse …


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service@arag.de


5.

Was sind Ihre Vorteile bei der ARAG?

Mit fast 90 Jahren Erfahrung als unabhängige Rechtsschutz Versicherung wissen wir, dass die Bedürfnisse unserer Kunden individuell und vielfältig sind. Deshalb können Sie bei uns die Leistungen Ihres Versicherungsschutzes aus drei verschiedenen Leistungsvarianten wählen und individuell auf Sie abstimmen.


Unser Baukastenprinzip ermöglicht es Ihnen, aus den Bausteinen Firma, Arbeitgeber, Gewerbeimmobilien und Verkehr passend ganz nach Ihrem individuellen Bedarf auszuwählen. Darüber hinaus können Sie mit wertvollen Zusatzbausteinen wie unserem Firmen Vertragsrechtsschutz, Internet-Rechtsschutz, Spezial Straf-Rechtsschutz oder dem Vermögensschaden-Rechtsschutz Ihren Schutz erweitern ...



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Unser Rechtsschutz ist effektiv!

Das macht unseren Rechtsschutz effektiv!

Vertrauen Sie auf unsere Erfahrung als unabhängiger Rechtsschutzversicherer und sichern sich Ihre Vorteile, wie z.B. ...


  • Freie Anwaltswahl!
  • Unbegrenzte Versicherungssummen
  • Weltweiter Versicherungsschutz
  • Vom mehrfachen Testsieger!
  • Vom TÜV mit "Sehr Gut" bewertet!
  • Einzigartige Serviceleistungen
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Unser Rechtsschutz ist vorausschauend!

Das macht unseren Rechtsschutz vorausschauend!

Die Zeiten ändern sich, Ihre Firma entwickelt sich weiter – damit Sie immer richtig versichert sind, gibt es bei uns den ...


Vorsorgeschutz:  Anpassung des Versicherungsschutzes an noch nicht bekannte, später eintretende Veränderungen, wenn Ihr Vertrag in der Komfort- und Premium Variante seit mindestens sechs Monaten bei uns besteht. Wir verzichten auf Wartezeiten, wenn Sie Veränderungen innerhalb von 12 Monaten nachversichern.


Beispiele: Gründung einer weiteren Firma, Kauf oder Erbe einer vermieteten Eigentumswohnung


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Bestimmte Leistungen greifen sogar rückwirkend!

Unsere präventiven Serviceleistungen können Sie sofort nutzen, ohne Wartezeit, sogar rückwirkend!

Unsere Serviceleistungen unterstützen Sie, um rechtliche Konflikte zu vermeiden, oder schnell außergerichtlich beizulegen - und das ohne Selbstbeteiligung, ohne Wartezeit, sogar rückwirkend!


  • Telefonische Erstberatung durch Fachanwälte!
  • Anwalts Chat für alle Rechtsgebiete!
  • Außergerichtliche Streitschlichtung durch Mediationsverfahren!
  • Online Vertragscheck!
  • Download für über 1.000 Vorlagen und Verträge!
  • Digitale Rechtshilfe!
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Unser Rechtsschutz reicht weit zurück!

Verzicht auf Vorvertraglichkeit nach drei Jahren!

Was bedeutet Verzicht auf Vorvertraglichkeit?  Besteht Ihr ARAG Rechtsschutz Vertrag seit drei Jahren, verzichten wir in allen drei Leistungsvarianten auf die Einrede der Vorvertraglichkeit in den versicherten Bereichen.


Das heißt, Sie sind auch dann versichert, wenn frühesten nach drei Jahren Vertragslaufzeit erstmalig ein Rechtsfall eintritt, selbst wenn der Rechtsfall seinen Ursprung vor Abschluss oder während der Wartezeit!


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Sie erhalten eine Update Garantie!

Ihr Rechtsschutz bleibt immer “Up to date“!

Die Zeiten ändern sich und damit auch und damit die rechtlichen Gegebenheiten. Deshalb entwickeln wir ständig neue zeitgemäße Rechtsschutzleistungen. Damit Sie immer richtig versichert sind, gibt es bei uns die ...


ARAG Update Garantie:  Automatische Absicherung zukünftiger beitragsneutraler Leistungsverbesserungen. Damit sind vorteilhafte Neuerungen ganz ohne Bürokratie und Aufwand eingeschlossen!


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Sie erhalten eine Garantie bei Versicherungswechsel!

Vorversicherungsgarantie - Keine Nachteile bei Wechsel der Versicherung!

Keine Nachteile, keine Lücken, keine neuen Wartezeiten in den vorher versicherten Bereichen bei einem Versicherungswechsel!


Sie haben einen Rechtsschutzfall, der bei uns nicht versichert ist – nach Ihrem alten Versicherungsvertrag aber schon? Dann regulieren wir diesen nach den Bedingungen Ihres unmittelbar und nahtlos vorangehenden Vorvertrages (Vorversicherungs-Garantie). 


Sie haben bereits einen Rechtsschutzvertrag, möchten aber zu uns wechseln? Dann rechnen wir die Beiträge bis zum Ablauf der Vorversicherung an, maximal für drei Jahre. Von unseren Leistungen profitieren Sie sofort.


Das ist fair!


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Wir belohnen treue Kunden!

Treue zahlt sich aus und wird bei uns mit dem ARAG Treue Bonus belohnt!

Treue zahlt sich aus! Wenn Sie Ihren Rechtsschutz über drei Jahre nicht in Anspruch genommen haben, übernehmen wir Ihren nächsten Rechtsschutzfall auch dann, wenn er sonst nicht versichert wäre, und zwar bis zu 250 Euro in Basis, 500 Euro in Komfort und 750 Euro in Premium. 


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Wir belohnen schnelle rechtliche Klärung!

Schnelle rechtliche Klärung belohnen wir mit Verzicht auf Abzug der Selbstbeteiligung!

Oft genügt bereits ein Gespräch mit dem Anwalt, um ein rechtliches Anliegen zu klären. In diesem Fall entfällt im Komfort- und Premium Schutz die Selbstbeteiligung. Jedenfalls dann, wenn Ihr Rechtsschutzfall mit einer anwaltlichen Erstberatung abgeschlossen ist.


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Welche Kosten deckt dir Rechtsschutz ab?

6.

Ihre Anwaltskosten!

Die Rechtsschutzversicherung deckt Ihre Anwaltskosten!

Für Rechtsanwaltskosten ist der Streitwert maßgeblich. Dazu kommen Schreibauslagen, Fotokopien und Mehrwertsteuer. Bereits in der 1. Instanz können Rechtsanwaltskosten schnell auf vier- bis fünfstellige Beträge klettern. Wir übernehmen für Sie im Rahmen des Rechtsanwalts-Vergütungsgesetzes (RVG) die ...


  • Geschäftsgebühr Außergerichtlicher Schriftverkehr, Besprechungen mit dem Gegner
  • Verfahrensgebühr Fertigung von Klageschrift oder Berufung
  • Terminsgebühr Teilnahme an Terminen vor Gericht oder außergerichtlich mit dem Gegner
  • Einigungsgebühr Mitwirkung beim Abschluss von Vergleich oder Einigung
Kostenrechner!

Eine Rechtsschutzversicherung ist eine Kostenschutzversicherung und deckt die Prozesskosten bei rechtlichen Streitigkeiten im Rahmen der gewählten Bereiche, Leistungsvarianten, optionalen sowie Zusatzbausteinen bis zu den entsprechend geltenden Versicherungssummen ab. Die Versicherung übernimmt im Rahmen der vereinbarten Versicherungssummen und Leistungen ...

Die Gerichtskosten!

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Gerichtskosten!

Auch für die Gerichtskosten ist der Streitwert maßgeblich. Bereits in der 1. Instanz können Prozesskosten schnell auf vier- bis fünfstellige Beträge klettern. Wir übernehmen für Sie die Kosten für 


  • die Gerichtsgebühren
  • die Gerichtsauslagen
  • vom Gericht bestellte Zeugen
  • vom Gericht bestellte Gutachter
  • Gerichtsvollzieher
  • Schieds- oder Schlichtungsverfahren
  • die Kosten des Prozessgegners zu denen Sie verpflichtet werden
  • Kaution in Form eines zinslosen Darlehens bis zu der in unserem Vertrag vereinbarten Höhe
  • Übersetzung sowie Aufbewahrung von Unterlagen und Dokumenten
Kostenrechner!

Die Gerichtsgebühren!

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Gerichtsgebühren!

Wir übernehmen für Sie die Gerichtsgebühren! Im Zivilgerichtsverfahren werden für das Gericht Gebühren erhoben, die sich nach dem Streitwert richten. Für einen Streitwert von 2.500 Euro beträgt beispielsweise die 1-fache Gebühr 119 Euro. 


Die 1-fache Gebühr ist eine reine Rechengröße, die sich je nach Instanz vervielfacht. So wird in der 1. Instanz bereits die 3-fache, in der Berufung die 4-fache und bei der Revision die 5fache Gebühr berechnet.


Kostenrechner!

Die Gerichtsauslagen!

Die Rechtsschutzversicherung deckt die Gerichtsauslagen!

Gerichtsauslagen, die manchmal höher sind als die eigentlichen Gerichtsgebühren, diese fallen zusätzlich an. Zu den Auslagen gehören z.B. Kosten für ...


  • Schreibauslagen
  • Porto, Telefon, E-Mail 
  • Ortsbesichtigung
  • Zeugenentschädigungen 
  • Dolmetscher.
Kostenrechner!

Die Kosten für Mediationsverfahren!

Die Rechtsschutzversicherung übernimmt die Kosten für außergerichtliche Streitschlichtung!

Um Ihnen eine einvernehmliche und nachhaltige Konfliktbeilegung zu ermöglichen, übernehmen wir in Deutschland für einen von uns vorgeschlagenen Mediator Kosten bis zu 3.000 Euro je Mediation, für alle in einem Kalenderjahr eingeleiteten Mediationen jedoch nicht mehr als 6.000 Euro. (Mediation ist ein vertrauliches und strukturiertes Verfahren. Angestrebt wird eine einvernehmliche Beilegung des Konflikts durch die Parteien. Diese erhalten hierzu die Hilfe eines Mediators. Eine Mediation erfolgt freiwillig und eigenverantwortlich.)


Sind am Mediationsverfahren auch nicht versicherte Personen beteiligt, übernehmen wir anteilig die Kosten für Sie und die versicherten Personen.


Die Kosten der Mediation übernehmen wir, soweit der betroffene Deckungsbereich (Beispiel: beruflicher Bereich, Immobilienbereich, Verkehrsbereich) im Rechtsschutzvertrag vereinbart ist oder unverzüglich eingeschlossen wird.


Kostenrechner!

Die Kosten des Gegners!

Die Rechtsschutzversicherung deckt auch die Kosten des Gegners, wenn Sie dazu verpflichtet werden!

Zivilgerichte verlangen die Gerichtskosten, bestehend aus Gerichtsgebühren und Gerichtsauslagen, für das Verfahren, sobald es beginnt. Manchmal ist auch ein Vorschuss für Zeugen und Sachverständige fällig.


Wer den Fall verliert, trägt alle Kosten – auch die Rechtsanwaltskosten für den eigenen und den gegnerischen Anwalt!


In diesem Fall übernehmen wir auch die Kosten des Gegners zu denen Sie verpflichtet werden.


Kostenrechner!


Sie können sich jederzeit auf unsere schnelle und unkomplizierte Unterstützung verlassen, ob telefonisch oder online. Wir sind rund um die Uhr, sieben Tage die Woche für Sie da, egal in welchem versicherten Lebensbereich Sie Probleme haben.


Unser Team, bestehend aus 200 Volljuristen, Diplomjuristen und  Wirtschaftsjuristen, setzt alles daran, die perfekte Lösung für Sie zu finden und umzusetzen. Wir bieten eine Vielzahl effizienter Instrumente an, wie Mediation, anwaltliche Beratung und Vertretung sowie Forderungsmanagement. Bereits am Telefon geben wir Ihnen erste Orientierung und helfen Ihnen je nach Situation auf verschiedene Weisen ...



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7.

Wie können Sie Ihre Versicherung nutzen?

Schadenservice!

Wie können Sie einen Schaden melden?

Unsere Kollegen vom ARAG Rechtsservice helfen Ihnen gerne kompetent weiter ...


  • schnell und einfach Schäden melden!
  • Anwaltsempfehlung auf Wunsch!
  • schnelle, unkomplizierte Hilfe!
  • kompetente Gesprächspartner!
  • Zugriff auf über 1.000 Musterschreiben und Verträge!
  • Kostenloser Anwalts-Chat!
  • Online Schaden Tracking!

0211 99 333 99

Telefonische Rechtsberatung!

ARAG JuraTel® - Wie können Sie die Telefonische Erstberatung in Anspruch nehmen?

einfach anrufen und rechtlich beraten lassen, das hilft Ihnen jederzeit Ihre rechtliche Postion einzuschätzen und Fehler zu vermeiden ...


  • telefonische Rechtsberatung zu jedem Rechtsgebiet!
  • ohne Wartezeit!
  • ohne Selbstbeteiligung!
  •  rund um die Uhr!

0211 99 333 99

Chat mit einem Fachanwalt!

Wie können Sie den Anwalts-Chat nutzen?

In unserem Live-Chat beantworten Rechtsanwälte Ihre Fragen, sogar wenn Sie bei uns kein Kunde sind. Die Kosten dafür übernehmen wir.


Einfach den Button klicken, 

mit Ihrer Vertragsnummer 

registrieren, fertig!



Anwalts-Chat ...

Mediationsverfahren!

Wie können Sie ein Mediationsverfahren beauftragen?

Hier können Sie einen durch die ARAG vermittelten Mediator zur außergerichtlichen Streitbeilegung einschalten ...


  • Mediation beantragen!
  • außergichtliche Streitschlichtung 
  • ohne Wartezeit!
  • ohne Selbstbeteiligung!
  • In allen versicherten Bereichen!

0211 99 333 99

Online Rechts-Service!

Wie können Sie den Online Rechtsservice nutzen?

Hier finden Sie über 1.000 Musterschreiben und Verträge aus dem geschäftlichen wie auch aus dem privaten Bereich.


Einfach den Button klicken, 

mit Ihrer Vertragsnummer 

registrieren, fertig!



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Digitale Rechtshilfe!

Wie können Sie die Online Rechtsberatung nutzen?

Sie möchten Nerven und Zeit sparen? Dann vermitteln wir Ihnen auf Wunsch gerne digitale Lösungen. Unsere ausgewählten Partner führen juristische Arbeitsschritte digital für Sie durch – effizient, exakt und schnell.


Mithilfe spezieller Berechnungsmethoden und Software können Sie beispielsweise bestimmte Ansprüche einfach online ermitteln und ohne bürokratischen Aufwand durchsetzen.


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mit Ihrer Vertragsnummer 

registrieren, fertig!



Digitaler Service ...

Online Vertrags-Check!

ARAG JuraCheck® - Wie können Sie den Online Vertrags-Check nutzen?

Ab dem Komfort Schutz automatisch mitversichert, zum Basis Schutz optional hinzubuchbar: Ob Sie rechtliche Fragen zu einem Vertrag haben, ein Arbeitszeugnis oder Ihre Online-Präsenz von Experten beurteilen lassen wollen: Wir vermitteln Ihnen auf Wunsch einen Anwalt, der Ihr Anliegen klärt.


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mit Ihrer Vertragsnummer 

registrieren, fertig!



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Schaden Tracking!

Wie können Sie den Bearbeitungsstand eines Schadens verfolgen?

Mit unserem ARAG Schadentracking können Sie jederzeit den Barbeitungsstand Ihres Anliegens verfolgen.


Einfach den Button klicken und Ihre

Schadennummer eingeben, fertig!



Schaden Tracking ...


8.

Hier finden Sie alle Unterlagen zum Download!

Hier finden Sie alle wichtigen Leistungsübersichten, Prospekte sowie die Allgemeinen Rechtsschutz Bedingungen übersichtlich zum schnellen Download für Ihre Unterlagen aufgelistet, einfach in unserem Download Center aussuchen und anklicken ...

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Was sagen unsere Kunden?

9.



FAQ -häufig gestellte Fragen zum Thema Rechtsschutz Versicherung

10.

Wie viel kostet eine gute Rechtsschutzversicherung?

Wie viel kostet eine gute Rechtsschutzversicherung?

Wieviel eine Rechtsschutzversicherung kostet, hängt ab von Art, also für welchen Bereich Sie die Rechtsschutzversicherung benötigen, z.B. ob Sie die Versicherung nur für den privaten Bereich oder für Ihre Firma brauchen, ob Sie vermieten wollen etc., vom gewählten Umfang und von der gewählten Selbstbeteiligung.


Mit unseren Online Rechnern können Sie schnell und einfach mit wenigen Klicks den Beitrag für Ihre Rechtsschutzversicherung berechnen.


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Was bedeutet Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?

Was bedeutet Wartezeit bei einer Rechtsschutzversicherung?

Für bestimmte Leistungsarten besteht Versicherungsschutz erst nach Ablauf eines bestimmten Zeitraums nach Versicherungsbeginn (Wartezeit)*:


Hier finden Sie eine Übersicht der Wartezeiten unserer ARAG Rechtsschutzversicherungen:


Diese Leistungen haben keine Wartezeit und Sie sind sofort versichert


  • ARAG Online-Forderungsmanagement
  • Online Bonitäts-Check
  • ARAG JuraTel®
  • ARAG Rechtsschutz für Mediationsverfahren
  • ARAG Online Rechts-Service
  • Bauherren-Telefon
  • Steuertelefon
  • Anwaltsempfehlung
  • Steuerrechtsschutz
  • Sozialrechtsschutz
  • Straf-Rechtsschutz
  • Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutz
  • Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz
  • Rechtsschutz für Opfer von Gewaltstraftaten
  • Daten-Rechtsschutz vor Gerichten
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz

Drei Monate Wartezeit gelten für


  • Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b) im Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Premium und im Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Premium für Selbstständige (§§ 26, 28, 26 p, 28 p)
  • Anstellungsvertrags-Rechtsschutz (§ 26 p Absatz 1 b)
  • Beratungs-Rechtsschutz bei Insolvenzverfahren von Arbeitgebern (§ 26 p Absatz 4 c)
  • Beratungs-Rechtsschutz in arbeitsrechtlichen Angelegenheiten (§ 26 p Absatz 4 e, § 28 p Absatz 4 h)
  • Rechtsschutz für vorbereitende Tätigkeiten (§ 26 p Absatz 5 e)
  • Kollektives Arbeitsrecht (§ 28 p Absatz 1 b)
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c) im Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Premium und im Aktiv-Rechtsschutz Komfort und Premium für Selbstständige (§§ 26, 28, 26 p, 28 p)
  • Verwaltungs-Rechtsschutz in nicht verkehrsrechtlichen Angelegenheiten (§ 2 g bb)
  • Rechtsschutz für einmalige Erschließungs- und Anliegerabgaben (§ 26 p Absatz 4 h, § 27 Absatz 4 c, § 28 p Absatz 4 c, § 29 p Absatz 3 b)
  • Rechtsschutz für Planfeststellungs- und Enteignungsverfahren (§ 26 p Absatz 4 g, § 27 Absatz 4 d, § 28 p Absatz 4 b, § 29 p Absatz 3 c
  • Vertrags-Rechtsschutz für Hilfsgeschäfte von Selbstständigen (Klauseln 3 und 3 p)
  • Versicherungs-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (Klausel 4) 
  • Firmen-Vertrags-Rechtsschutz für Selbstständige (Klausel 6) 
  • ARAG Mietausfallschutz für bereits vermietete Wohneinheiten (Sonderbedingung 18)

Sechs Monate Wartezeit gelten für


  • Beitragsfreistellung (§ 9a Absatz 2 c)
  • Bauherren-Rechtsschutz (§ 26 p Absatz 4 k, § 28 p Absatz 4 d, § 29 p Absatz 3a)
  • Forderungsmanagement Plus (§ 28 p Absatz 4i)
  • Vorsorge-Rechtsschutz (Klausel 7)
  • ARAG Arbeitslosen-Schutz (Sonderbedingung 23)
  • Arbeits-Rechtsschutz (§ 2 b) im Aktiv-Rechtsschutz Basis und im Aktiv-Rechtsschutz Basis für Selbstständige (§§ 26 b, 28 b)
  • Antidiskriminierungs-Rechtsschutz für Selbstständige (Sonderbedingung 3)
  • Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (§ 2 c) im Aktiv-Rechtsschutz Basis und im Aktiv- Rechtsschutz Basis für Selbstständige (§§ 26 b, 28 b)
  • Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (§ 2 d) im Aktiv-Rechtsschutz Basis (§ 26 b)

1 Jahr Wartezeit gelten für


  • Rechtsschutz in Unterhaltssachen (§ 2 m)
  • Erb-Rechtsschutz (§ 26 p Absatz 4 m)

3 Jahre Wartezeit gelten für


  • Rechtsschutz in Ehesachen vor Gerichten (§ 2 l)
  • Rechtsschutz im Verfahren über die Vergabe von Studienplätzen (§ 26 p Absatz 4 f)
ARB 2024

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit können Sie bei Abschluss selbst festlegen. Wählen Sie beitragsneutral zwischen 1 Jahr, 2 Jahren oder 3 Jahren.


In allen drei Auswahlmöglichkeiten verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.


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Gibt es Wartezeiten bei Versicherer Wechsel?

Gibt es Wartezeiten bei Versichererwechsel?

Wenn Sie nahtlos zu uns wechseln, also zum gleichen Tag des Ablaufs bei Ihrer jetzigen Gesellschaft, verzichten wir auf die Wartezeiten in den bereits bei Ihrer vorherigen Gesellschaft versicherten Bereichen.


§ 4 a Versichererwechsel

(1) Damit Sie bei einem Versichererwechsel möglichst keine Nachteile haben, besteht uns gegenüber Anspruch auf Versicherungsschutz in folgenden Fällen (dies gilt abweichend von § 4 Absatz 4):


Der Versicherungsfall ist in unserer Vertragslaufzeit eingetreten. Der Versicherungsschutz gilt auch dann, wenn ein Fall des § 4 Absatz 4 a vorliegt.


  • Der Versicherungsfall liegt zwar in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers, der Anspruch wird aber erstmals später als drei Jahre nach Beendigung der Vorversicherung geltend gemacht. Die Meldung beim Vorversicherer darf nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig versäumt worden sein. („grob fahrlässig“ bedeutet: Jemand verletzt die im Verkehr erforderliche Sorgfalt in ungewöhnlich hohem Maße.)
  • Der Versicherungsfall im Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten (Beispiel: Steuerbescheid) fällt in unsere Vertragslaufzeit, die Grundlagen für Ihre Steuer- oder Abgabenfestsetzung sind aber in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten. (Beispiel: Sie erhalten in unserer Vertragslaufzeit einen Steuerbescheid, der ein Steuerjahr in der Vertragszeit des Vorversicherers betrifft.)
  • Der Vorversicherer und wir haben unterschiedliche Regelungen zur Bestimmung des Versicherungsfalls: Der Versicherungsfall ist nach den Bedingungen des Vorversicherers nach Beendigung seines Vertrages eingetreten. Nach unseren Bedingungen ist der Versicherungsfall in der Vertragslaufzeit des Vorversicherers eingetreten. 

Voraussetzung für Versicherungsschutz ist in allen eben genannten Fällen, dass


  • Sie bei Ihrer vorherigen Versicherung gegen dieses Risiko versichert waren und der Wechsel zu uns lückenlos erfolgt ist. In diesen Fällen geben wir Versicherungsschutz in genau dem Umfang, den Sie bei Ihrem bisherigen Versicherer versichert hatten, höchstens jedoch im Umfang unseres Vertrags.

(2) Endet die bisherige Versicherung für das beantragte Risiko um 24.00 Uhr des Vortags, so beginnt der Versicherungsschutz bei uns bereits um 0.00 Uhr des Tages, an dem Versicherungsschutz beantragt wird.


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Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Wie lange ist die Vertragslaufzeit?

Die Vertragslaufzeit können Sie bei Abschluss selbst festlegen. Wählen Sie beitragsneutral zwischen 1 Jahr, 2 Jahren oder 3 Jahren.


In allen drei Auswahlmöglichkeiten verlängert sich die Laufzeit automatisch um ein Jahr, wenn nicht spätestens drei Monate vor Ablauf gekündigt wird.



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 Thomas S. Cremer · ARAG Generalagentur

seit 2002 · Versicherungsfachmann BWV

IHK-Register-Nr.: D-H0BM-2THSJ-34


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